Führerscheinumtausch

Führerscheinumtausch Haben Sie noch die alte 'Pappe' oder den 'grauen Lappen'? Dann sollten Sie langsam aber sicher daran denken, diesen umzutauschen. Bis zum 19. Januar müssen die Jahrgänge 1953 bis 1958 die alten Führerscheine umtauschen, sofern sie vor 1999 ausgestellt wurden. Die nächsten fünf Jahrgänge bis 1964 haben ein Jahr länger Zeit. Aber wegen Corona kann sich der Austausch hinziehen, die Führerscheinstellen stehen vor einer erheblichen Belastungsprobe – so beispielsweise in Sachsen-Anhalt, wie auf www.sueddeutsche.de am 6. Dezember zu lesen war. Die Kollegen hätten „alle Hände voll zu tun“, wird eine Sprecherin des Altmarkkreis Salzwedel zitiert. Es sei „abzusehen, dass mit dem vorhandenen Personal der Umtausch zum ersten Stichtag nicht geleistet werden kann und der erste Fristtermin somit gefährdet ist“, habe wiederum eine Sprecherin des Saalekreises Auskunft gegeben. Auch Kreise in anderen Bundesländern gehen davon aus, die Frist nicht halten zu können. Schon vor einigen Wochen hatte das Magazin 'Auto Motor und Sport' darauf hingewiesen, dass es mit dem 19. Januar angesichts von Corona durchaus kritisch werden könnte, weil die Straßenverkehrsämter auf den Ansturm gar nicht vorbereitet seien. Wer nicht mit dem aktuellen Pkw-Führerschein unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 10 €. Allerdings – laut sueddeutsche.de habe das Ministerium bereits angedeutet, dass die polizeiliche Sanktionierung wegen des Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins ab dem 20. Januar für die betroffene Gruppe nicht eingeleitet werde.