Vermögensbildung der IHKn: Dreiste Masche mit Mitgliedsbeiträgen!

Vermögensbildung der IHKn: Dreiste Masche mit Mitgliedsbeiträgen! Seit rund zehn Jahren kämpft der Bundesverband für freie Kammern (bffk) gegen die Praxis vieler Industrie- und Handelskammern, rechtswidrig aus den Beiträgen der Mitglieder Vermögen zu bilden. 2015 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Sinne des bffk, bestätigt wurde das Urteil in weiteren vier Entscheidungen. Einige Kammern jedoch sehen sich in ihrem Erfindungsreichtum angespornt, rechtswidrige Beitragsbescheide reinzuwaschen. Das zeigen zwei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, die Mitglieder gegen die IHK Düsseldorf erstritten haben. Hier geht es um Beitragsbescheide für die Jahre 2014 und 2015 vom Dezember 2018. Eine Beitragserhebung für diese Jahre hatte das Verwaltungsgericht bereits im September 2018 für rechtswidrig erklärt, weil die IHK Düsseldorf unzulässig Vermögen gebildet hatte, das sie zu ihrer Finanzierung hätte einsetzen müssen. Doch statt dies zu akzeptieren, änderte die IHK Düsseldorf einfach nachträglich ihre Wirtschaftssatzung für die Jahre 2014 und 2015, um gegenüber den Klägern erneut Beiträge für diese Jahre festzusetzen!