AFDD — von der Klarstellung des ZVEH zur Risiko- und Sicherheitsanalyse profitiert die ganze Branche

Seit Oktober 2019 gilt die neue DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420):2019-10 [2]. An die Stelle der bisherigen faktischen Einbauverpflichtung von AFDD-Komponenten tritt seitdem nach DIN VDE 0100-420 Abs. 421.7 die Verpflichtung, eine individuelle Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen. Mit diesen Vorgaben allein war allerdings noch nichts darüber gesagt, welche Berufsgruppe im konkreten Einzelfall für die Durchführung der geforderten Risiko- und Sicherheitsanalyse verantwortlich ist. „Die Durchführung der Risiko- und Sicherheitsanalyse ist keine Aufgabe für das Elektro-Handwerk!“ – Gut möglich, dass diese signifikante Klarstellung viele elektrotechnische Fachbetriebe aufatmen ließ. Insofern war es gut und richtig, dass sich Dipl. Ing. Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung beim Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), im Rahmen der 30. Fachschulung für Gebäudetechnik in Rostock entschließen konnte, die Dinge beim Namen zu nennen. Jetzt – nicht zuletzt durch die eingangs erwähnte Klarstellung des ZVEH – ist das leidige Thema für elektrotechnische Fachbetriebe vorerst erledigt.