Fundamenterder — Sachverständige sehen in der DIN 18014:2014-03 keine 'allgemein anerkannte Regel der Technik'!

„Ich bin mal gespannt, wie lange die Normungs-Heinis an dem Zirkus rund um die Planung und Installation von Fundament- und Ringerdern noch herumkaspern wollen. Im Moment habe ich den Eindruck: Es macht jeder, was er will, keiner macht, was er soll, aber alle machen mit. Es soll sogar schon wieder Leute geben, denen es am liebsten wäre, man würde die DIN 18014-2014-03 vollständig ignorieren. Obwohl ich von der Norm nicht allzu viel halte, finde ich: Das geht zu weit,“ zeigt sich ein 'mi'-Leser am 'mi'-Draht unterm Strich etwas ratlos. Und womit? Mit Recht! Sie erinnern sich:

Seit März 2014 ist die DIN 18014:2014-03 verbindlich. Danach ist beispielsweise die Errichtung des Fundamenterders nur unter Anleitung einer Elektrofachkraft zulässig. Es gibt aber durchaus Architekten oder Bauunternehmer, die davon nicht viel wissen möchten. Aber am Ende sind es dann in der Regel elektrotechnische Fachbetriebe, die offiziell mit der Planung und Ausführung des Fundamenterdersystems beauftragt werden. Folglich müssen auch diese Betriebe am Ende für alles den Kopf hinhalten. Gut möglich, dass beispielsweise ein Fachplaner sich keine Gedanken darüber macht, ob es sich um ein unbewehrtes Fundament, ein bewehrtes Fundament, ein Einzelfundament oder ein Fundament mit erhöhtem Erdübergangswiderstand handelt. In der letzten Kategorie ist dann wieder darauf zu achten, ob es sich um Fundamente auf schlagzähen Kunststoffbahnen mit Wärmedämmung (Perimeterdämmung) auf kapillarbrechenden Schichten oder im Gebäude mit WU-Wannenabdichtungen handelt. Das heißt für Sie: Bei der Auftragserteilung sind Sie gut beraten, sich von Ihrem Auftraggeber diese und einige weitere Informationen zu beschaffen. Wichtige Anregungen zur fachgerechten Installation liefert seit vielen Jahren die Informationsbroschüre 'Der Fundamenterder' der herstellerübergreifenden Initiative Elektro+. Diese steht unter www.elektro-plus.com zum Download bereit. Auch hochwertige Auswahlhilfen einiger Markenhersteller können in vielen Fällen einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung leisten.

Aber damit ist natürlich noch nicht die Frage beantwortet, ob es – unabhängig von irgendwelchen Haftungsrisiken – technologisch immer sinnvoll ist, die normativen Vorgaben zur DIN 18014:2014-03 tatsächlich zu beachten. Zumindest der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger e. V. (BVS) hegt daran seine Zweifel. Um diese Sichtweise mit konkreten Argumenten zu untermauern, hat der BVS jetzt vor wenigen Wochen seinen 'Standpunkt Fundamenterder-Erdungsanlagen' überarbeitet. Gegenüber 'markt intern' erläutert dazu Martin Schauer, Leiter des BVS-Arbeitskreises:

„Die 2. Ausgabe unseres Standpunktes 'Fundamenterder-Erdungsanlagen' ist nun in modifizierter Fassung publiziert. Die Überarbeitung war notwendig geworden, da sich technische Regelwerke geändert haben und weitere Aspekte aufzunehmen waren. Wir sehen die aktuelle DIN 18014:2014-03 'Fundamenterder - Planung, Ausführung und Dokumentation' sowie weitere Regelwerke bzw. entsprechende Abschnitte, die auf diese DIN-Norm hinweisen, nicht als allgemein anerkannte Regeln der Technik an.“

In einer offiziellen Mitteilung weist der BVS außerdem darauf hin, dass bei normgerechter Ausführung von Erdungsanlagen gemäß DIN 18014 das Risiko bestehe, dass Streuströme sensible Anlagen der Medizin- und Informationstechnik in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Wer so etwas liest, der dürfte fast schon zwangsläufig ins Grübeln geraten. Aber:

'markt intern' Elektro-Installation möchte alle Elektrofachkräfte ausdrücklich davor warnen, derzeit gültige normative Vorgaben zu missachten. Allein die Tatsache, dass ein einzelner Verband von der aktuellen DIN 18014:2014-03 nicht viel hält und auch weiteren Regelwerken den Status der 'allgemein anerkannten Regel der Technik' abspricht, heißt – rechtlich betrachtet – erst einmal gar nichts. Dennoch kann fachliche Kritik an bestehenden Normen natürlich dazu führen, dass normative Vorgaben zu einem späteren Zeitpunkt geändert oder gar vollständig zu Fall gebracht werden. Und mit Kritik spart der BVS in der zweiten Version des jetzt veröffentlichten 'Standpunkt Fundamenterder-Erdungsanlagen' in keinster Weise. So heißt es darin unter anderem wörtlich:

„Bei der Umsetzung der früheren Ausgabe der DIN 18014 [Anm. d. Red.: DIN 18014:2007-09] haben sich in der Praxis erhebliche organisatorische, fachliche bzw. technische Probleme ergeben; die Vorgaben wurden kaum umgesetzt. Eine erhebliche Anzahl von Elektroanlagen ist in Gebäuden ohne einen entsprechend der DIN 18014 installierten Fundamenterder, bzw. bei älteren Gebäuden im Bestand ohne irgendeinen Erder in Betrieb, ohne dass es zu nennenswerten Funktionsstörungen bzw. Einschränkungen im Personen- und Sachschutz kommt. Die Nachrüstung von Erdungsanlagen bzw. Fundamenterdern für bestehende Gebäude wird nicht gefordert. Die alternativlose Errichtung eines Fundamenterders in allen neuen Gebäuden sowie vom angewandten Netzsystem unabhängig gemäß DIN 18014 wird in DIN VDE 0100-540 [Anm. d. Red.: DIN VDE 0100-540:2012-06], in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) [Anm. d. Red.: TAB 2019, Stand Februar 2019] sowie der VDE-AR-N 4100 [Anm. d. Red.: VDE-AR-N 4100:2019-04] nur in Deutschland gefordert […].

Durch die aktuelle DIN 18014 [Anm. d. Red.: DIN VDE 18014-2014-03] wurden gegenüber der Vorgängerversion die Anforderungen an die Planung, Errichtung, Prüfung und Dokumentation von Fundamenterdern erheblich erweitert und verschärft. Die Vorgaben werden in weiten Bereichen in der Praxis auch heute nicht umgesetzt. Dies hat erhebliche wirtschaftliche und technische Folgen für die Beteiligten am Markt, insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Es ist daher notwendig, die technischen Aspekte von Erdungsanlagen darzustellen und Handlungsempfehlungen zu geben. Die Notwendigkeit bzw. der 'Ausführungszwang' zur Errichtung eines entsprechend der DIN 18014 umfassenden Fundamenterders ohne Alternativmöglichkeit wird kritisch hinterfragt.“

Weiterführende Informationen und Begründungen sind in dem insgesamt 12-seitigen 'Standpunkt Fundamenterder-Erdungsanlagen 05-2019' nachzulesen. Dieser steht unter www.bvs-ev.de/downloads/bvs-standpunkte-richtlinien zum kostenlosen Download bereit.

Vorerst gilt für Sie: Beachten Sie in der täglichen Praxis weiterhin sämtliche für Sie relevante technische Normen Lassen Sie sich niemals darauf ein, wenn Architekten und Bauherren Sie zur Missachtung einer Norm drängen, weil diese angeblich nicht als 'allgemein anerkannte Regel der Technik' zu bewerten sei Machen Sie in solchen Fällen Ihrem Gegenüber klar, dass diese Frage am Ende nicht im Ermessen der Vertragsparteien steht, sondern im schlimmsten Fall von einem Zivil- oder Strafrichter zu beurteilen ist Sollte dieser Hinweis weder den Architekten noch den Bauherren beeindrucken, dann bleibt Ihnen nur noch die Möglichkeit, sich von einem qualifizierten Rechtsanwalt umfassende Haftungsfreistellungsvereinbarungen formulieren zu lassen, die Sie anschließend dem Architekten oder dem Bauherrn zur Unterschrift vorlegen können Wenn auch das nichts nützen sollte, dann sollten Sie sich nicht scheuen, auch mal einen Auftrag abzulehnen – 'mi' bleibt für Sie dran'!