Rechtswidrig, beleidigend und diffamierend: Trouble wegen Abzocke-Warnung vor Kassen Concord
Vor einigen Wochen veröffentlichten wir einen Warnhinweis eines 'mi'-Lesers, der von Lieferungen nicht bestellter Thermorollen der Hamburger Telefonverkäufer Kassen Concord berichtete (vgl. EWG 15/19). Daraufhin ging bei uns eine Stellungnahme der Hamburger ein – verbunden mit der Aussicht auf den Rechtsweg: „Auf Ihrer Website wird gegen die Firma Kassen Concord GmbH zu Unrecht und gesetzeswidrig gewarnt. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass diese Kommentare und Inhalte rechtswidriger Natur sind, falsche Tatsachenbehauptungen beinhalten und explizit darauf abzielen, Personen bzw. Unternehmen zu beleidigen und zu diffamieren. Zu jeder Bestellung bei uns im Hause liegt eine Auftragsbestätigung anhand einer Tonaufnahme vor. Die Tonaufnahme beginnt erst mit der Zustimmung der Mitarbeiter/in des (Unternehmens) zur Aufnahme des Gespräches zum Zwecke der Bestätigung der Bestellung. Dies entspricht auch der ständigen Schulung unserer Mitarbeiter. Die Tonaufnahme ist entsprechend zulässig. Wir bitten Sie nun höflich, den Beitrag unverzüglich zu entfernen. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, sehen wir uns gezwungen, Sie durch unsere Rechtsabteilung abzumahnen und gegebenenfalls zu verklagen. Einem Gerichtsverfahren sehen wir gelassen entgegen.“ Nun liegt 'markt intern' nichts ferner, als seriöse Unternehmen in ein falsches Licht zu stellen oder – im Umkehrschluss – Banditen mit einem Heiligenschein zu versehen. Deshalb formulieren wir stante pede die Zusage der Veröffentlichung der Stellungnahme, verbunden mit folgenden Fragen an Kassen Concord, die Licht ins Dunkel bringen sollen, ob bspw. ein Heiligenschein gerechtfertigt ist: Wurden gegen Ihr Unternehmen bereits Bußgelder oder sonstige Sanktionen wegen Rufnummerunterdrückung (§ 149 i. V. m. § 102 TKG) verhängt? Wenn ja, wie oft und in welcher Höhe? Wurde Ihr Unternehmen bereits nach UWG-Vorschriften abgemahnt wegen Cold Calls? Wenn ja, wie oft und in welcher Höhe? Wurden gegen Ihr Unternehmen bzw. gegen Unternehmensverantwortliche bereits strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen des Verdachts des Betruges? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Sie ahnen es bereits: Bis zum heutigen Redaktionsschluss hat 'markt intern' keine Antwort des Unternehmens erhalten. Dafür, dass im ersten Kontakt eine Eröffnung des Rechtsweges keulenschwingend vor sich hergetragen wurde, ist man – drücken wir es mit den Worten der Hamburger aus – „sehr gelassen“, was das nachhaltige Interesse einer umfänglichen Aufklärung des Sachverhalts angeht. 'mi' meint: Bleiben Sie wachsam und benennen uns wie eh und je dubiose Geschäftspraktiken und -partner Zahlreichen Kollegen unterschiedlicher Fachhandelsbranchen ist mit Warnungen und Hinweisen schon geholfen und wirtschaftlicher Schaden vermieden worden Ob es Ihren Geschäftsalltag vereinfacht, wenn Sie Thermorollen für Kassendrucker von einem Telefonverkäufer beziehen, müssen Sie selbst entscheiden.
Chefredakteur