Zahltag für E/D/E rückt näher
Als „willkürlich und auch im kaufmännischen Verkehr unzulässig“ befand 'mi'-Justiziar und Vertriebsrechtsexperte Dr. Kuntze-Kaufhold das System des E/D/E bei der Ausschüttung von K-Boni (Delkredere-Rückvergütungen) – oder besser: Zur 'Vergabe' der Ausschüttungen (s. EWG 04/19). Er beruft sich dabei auf die Ausführungen der Richter am Landgericht (LG) Wuppertal in ihrem Teilurteil zugunsten des Fachhändlers Wagner Sicherheitstechnik/Würzburg, der gegen das Einkaufsbüro geklagt hatte. Insbesondere die Begründung, Boni seien freiwillige Zahlungen und der Anspruch würde bei Kündigung der Zusammenarbeit entfallen – unabhängig wer aus welchem Grund kündigt –, ließen die Richter nicht gelten. Ganz ähnlich argumentierte das E/D/E auch im Rechtsstreit mit dem Fachhändler Odenwälder Baumaschinen/Mörlenbach (s. EWG 45/18: „'Hat ja nichts zu verschenken' – E/D/E-Bonusstreit, die Zweite“ ): Hier entschied das Gericht am vergangenen Mittwoch weitestgehend im Sinne des Fachhändlers. In der Sache geht es nicht nur um K-, sondern auch um Firmenboni – Odenwälder war bspw. viele Jahre Fachkreis-Mitglied und auch im Händlerbeirat des Einkaufsverbands. Die 'mi'-Experten arbeiten für Sie die wesentlichen Faktoren aus dem druckfrischen Urteil heraus. Zwar ist davon auszugehen, dass das E/D/E wie im Fall Wagner auch in dieser Sache in Berufung gehen wird, allerdings mit ebenso mäßigen Erfolgsaussichten. Wir bleiben dran und berichten hautnah!
Chefredakteur