Etappen-Schlappe für E/D/E im Bonusstreit
Das Einkaufsbüro Deutscher Eisenhändler muss im Bonusstreit mit seinen Mitgliedern einen ersten herben Rückschlag hinnehmen: Vergangenen Donnerstag entschied das Landgericht Wuppertal im Sinne von Wagner Sicherheitstechnik. Das Handelsunternehmen aus Würzburg hat der Einkaufsgenossenschaft die Kündigung ausgesprochen, woraufhin die Wuppertaler die Auszahlung ausstehender Bonuszahlungen verweigerten (s. ausführlich EWG 26/18 „Wider Volkes Willen: E/D/E behält weiter Boni ein“; außerdem EWG 28/18). Das Einkaufsbüro argumentierte mitunter, diese beruhten auf Freiwilligkeit, was sich für den Betrachtungszeitraum 2017 nun nicht mehr aufrechterhalten lässt. „Die erste Etappe im Rechtsstreit gegen das E/D/E ist geschafft. Das Landgericht Wuppertal hat mit Teilurteil vom heutigen Tage festgestellt, dass dem EDE in Bezug auf die Entscheidung über die Auszahlung der im K-Bonus-System getätigten bonusrelevanten Umsätze kein Ermessen zusteht“, fasst Simon Wagner, Geschäftsführer Wagner Sicherheitstechnik, zusammen. Das Urteil hat Signalwirkung für das ähnlich gelagerte Verfahren im Fall Odenwälder Baumaschinen, bei dem allerdings das E/D/E als Kläger auftritt (s. dazu EWG 45/18: „'Hat ja nichts zu verschenken' — E/D/E-Bonusstreit, die Zweite“ ).
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