Abmahnversuch für 'mi'-Berichterstattung: Concord will weiter Kasse machen!
'Rechtswidrig, beleidigend und diffamierend: Trouble wegen Abzocke-Warnung vor Kassen Concord' betitelte 'mi' einen Artikel im Mai 2019 (EWG 19/19). Kurzer Rückblick: Nach der Veröffentlichung eines Warnhinweises durch einen 'mi'-Leser, der von Lieferungen nicht bestellter Thermorollen der Telefonverkäufer aus Hamburg berichtete (EWG 15/19), erreichte 'mi' eine Stellungnahme der Hanseaten. „Ich möchte Ihnen mitteilen, dass diese Kommentare und Inhalte rechtswidriger Natur sind, falsche Tatsachenbehauptungen beinhalten und explizit darauf abzielen, Personen bzw. Unternehmen zu beleidigen und zu diffamieren“, beschwerte sich das Unternehmen damals und drohte mit rechtlichen Schritten.
Die folgten tatsächlich! Anfang Februar 2021 geht bei Ihrer EWG-Redaktion das Schreiben einer von Kassen Concord mandatierten Kanzlei aus Elmshorn ein, die 'markt intern' zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordert. Tenor: Durch den Artikel werde „der ehrenrührige und objektiv falsche Eindruck erweckt, es handele sich bei unserer Mandantin um ein Unternehmen, das mit unseriösen und illegalen Geschäftspraktiken arbeite. [...] Insbesondere die Überschrift des Artikels, welcher die Begriffe »rechtswidrig«, »beleidigend«, »diffamierend«, »Trouble« und »Abzocke-Warnung« in unmittelbaren Zusammenhang mit unserer Mandantin aufgreift, stellt eine nicht hinzunehmende Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts unserer Mandantin dar.“ Die Forderung: 'markt intern' habe es zu unterlassen, „1. in Artikeln und/oder Überschriften den Eindruck zu erwecken, unsere Mandantin handele rechtswidrig, beleidigend oder diffamierend und/oder 2. das Logo unserer Mandantin unberechtigt zu verwenden.“
Das hat schon fast etwas Tragikomisches: Beinahe zwei Jahre ziehen ins Land, bis das Unternehmen reagiert – und mahnt dann ausgerechnet seine eigenen Worte aus der ursprünglichen Beschwerde ab! Dementsprechend erfolgt anstatt der geforderten Unterschrift unter der Unterlassungserklärung auch eine Einordnung der Tatsachen durch 'mi'-Justiziar Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold. Ein Auszug: „Ihrer Mandantin steht kein Unterlassungsanspruch zu. [...] Der von Ihnen monierte Text ist bei seinem Erscheinen presserechtlich zulässig gewesen. In dem Text wird – entgegen Ihrem Vorbringen – nicht die Behauptung aufgestellt, Ihre Mandantin liefere unbestellte Thermorollen aus. Es wurde stattdessen berichtet, dass ein Leser dies der Redaktion angezeigt hat. Diese Behauptung ist zutreffend und kann im Fall eines Rechtsstreits selbstverständlich bewiesen werden. [...] Ihre Auffassung, dass die Überschrift des Artikels das Unternehmenspersönlichkeitsrecht Ihrer Mandantin verletzt, können wir nicht nachvollziehen. Wer die im Zitat wiedergegebene Stellungnahme Ihrer Mandantin liest, dem ist klar, dass die Begriffe rechtswidrig, beleidigend und diffamierend von Ihrer Mandantin benutzt werden.“
Untätig war das Unternehmen derweil keineswegs. Zwischenzeitlich erreichen uns weitere Fallbeschreibungen von Händlern aus unterschiedlichen Branchen, teils mehrere pro Woche – eine kurze Auswahl: „Gemäß unserem Telefonat von letzter Woche Montag 15.03.21 (unter Zeugen Herr XXX und Frau XXX) haben wir Ihnen mehrfach mitgeteilt, dass wir die Ware, welche am Donnerstag den 11.03.21 per UPS geliefert wurde, nicht bestellt haben. Dies hat Ihnen Frau XXX (seit über zehn Jahren Kassiererin), die angeblich bestellt hat, auch am Telefon bestätigt. Weiterhin hat Sie Ihnen mitgeteilt, dass Bestellungen durch das Büro getätigt werden und die zuständige Kollegin heute nicht mehr im Haus ist. Eine Aussage unter Eid stellt für Frau XXX kein Problem dar. Des Weiteren haben wir keine Auftragsbestätigung erhalten, sodass wir hätten reagieren können. Die Rechnung haben wir am Freitag 12.03.2021 per Post erhalten. Wie durch Herrn XXX im Telefonat mitgeteilt, erhalten wir unsere Kassenrollen seit Jahrzehnten über unseren Lieferanten. Wir sind so verblieben, dass Sie die nicht bestellte Ware wieder abholen lassen. Dies können die Zeugen auch bestätigen. Nun erhalten wir eine Zahlungserinnerung mit Mahnstufe 1 (ausgestellt am 19.03.21, Eingang per Post am 23.03.2021), trotz Ihrer Aussage am 15.03.2021, dass die Ware unverzüglich abgeholt wird. Wir bitten Sie nun letztmalig die Ware abzuholen, wie telefonisch mitgeteilt und von Ihnen bestätigt, und uns aus Ihrem Verteiler zu nehmen.“ Schreiben der Firma Baulöwe Handel und Dienstleistungen/Burgdorf an Kassen Concord, in dem u. a. Ihre 'mi'-Redaktion in den Verteiler gesetzt wurde. Zum Schutz einzelner Personen wurden Namen durch die Redaktion unkenntlich gemacht „Die o. g. Firma hat die Masche gewechselt. Aktuell versendet diese 'Reinigungskarten' für EC-Lesegeräte. Die in Hamburg ansässige Firma hat uns nicht bestellte Ware zukommen lassen, diese ist preislich massiv überzogen und hat keinen reellen Gegenwert. Ein Herr »Jäger«, der als Besteller angegeben wird, ist in unserem Unternehmen nicht tätig. Die Firma mahnt nun diese Rechnung an. Wir haben den Verbraucherschutz in Hamburg informiert und denken über eine Strafanzeige nach.“ Kömpf Baufachmarkt/Sindelfingen „Leider mussten wir feststellen, dass zwei unserer Niederlassungen auf einen Anruf der Firma Kassen Concord reingefallen sind und Lieferungen von überteuerten Kassenrollen erhalten haben. Dabei wurde unter anderem behauptet, dass die für den Einkauf von Kassenrollen zuständige Mitarbeiterin (namentlich genannt!) einen Einkauf genehmigt habe. Auf unsere Bitte, die Ware wieder abzuholen, haben wir folgende Antwort erhalten: »Sehr geehrte Damen und Herren, bei Verträgen die von Geschäft zu Geschäft geschlossen werden tritt das HGB in Kraft, dort gibt es kein Widerrufsrecht, Fernabsatzgesetz oder Rückgaberecht. Auch telefonisch abgeschlossene Aufträge sind rechtsgültige und verbindliche Aufträge [...]« Haben Sie Erfahrungen, wie man in diesem Fall reagieren kann?“ Endress Motorgeräte/Stuttgart „Habe heute Kassenrollen geliefert bekommen, die ich nicht bestellt habe. Wie ich im Internet sehe, ist Ihr Beitrag etwas älter und ich finde auch nichts Aktuelles im Internet. Könnte es sein, dass die www.kassen-concord.de wieder aktiv ist und Pakete mit Kassenrollen versendet?“ Richard Z./Witten.
'mi' meint: Die Komik: Worte im Mund umdrehen können die Concordler gut – sogar die eigenen! Wir nehmen den Versuch, weitere 'markt intern'-Veröffentlichungen zu verhindern, sportlich und werten dies als Eigentor Das wäre übrigens auch nicht die erste Androhung dieser Art, die Ihr 'mi'-Chefredakteur erhält Die Tragik: Während für ein streitbares Verlagshaus wie 'markt intern' eine kompetente juristische Abteilung fast schon zum Mobiliar gehört, bleibt betroffenen Handelsbetrieben meist nur der Gang zum Rechtsberater des Vertrauens Bei einer Forderung im niedrigen dreistelligen Eurobereich ist das kaum der Mühe wert – und genau darauf zählen professionelle Abzocker Wir betonen, dass wir keine Bewertung der Seriosität von Kassen Concord vornehmen Das Unternehmen könnte aber leicht gegen seinen schlechten Ruf vorgehen, indem es Verträge nicht mehr telefonisch, sondern nur noch schriftlich abschließt.
Chefredakteur