Sonntagsöffnung: Keine Corona-Wiedergutmachung mit ver.di in NRW
Volle Härte trotz Ausnahmezustand! Das ist die Lehre aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW (Az.: 4 B 1444/20.NE). Damit kippten die Richter auf Antrag der Gewerkschaft ver.di nicht nur unanfechtbar die verkaufsoffenen Sonntage in Gütersloh am 4.10., 8.11. und 6.12., sondern torpedierten die nordrhein-westfälische ...
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