Freitag, 28. Mai 2021

Schuh Mücke hat Verfassungsbeschwerde gegen Teilbereiche des Infektionsschutzgesetzes des Bundes und der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eingereicht

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Die ANWR GROUP hat über ihre Tochtergesellschaft Schuh Mücke GmbH Schweinfurt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Aufgrund der wirtschaftlich dramatischen Lage im Schuhhandel sieht die Handelskooperation die Notwendigkeit, das Verfassungsgericht auf gravierende Verfassungsverstöße hinzuweisen und begründet die Klage insbesondere damit, dass Schuhgeschäfte der Grundversorgung und den gesundheitsbezogenen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen. Mehr zu den Hintergründen der Verfassungsbeschwerde können Sie der Pressemitteilung der ANWR entnehmen. Zwar dürfte sich die Situation aufgrund der stark rückläufigen Inzidenzwerte mittelfristig auch so für Schuhfachgeschäfte deutlich verbessern, klare Worte des Verfassungsgerichts wären aber gerade im Hinblick auf die Zukunft sehr wichtig.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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