Dienstag, 07. März 2023

BVR-Präsidentin Kolak fordert Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

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Bei der traditionellen Jahrespressekonferenz des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) forderte dessen Präsidentin Marija Kolak von den politisch Verantwortlichen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des Mittelstandes zu stärken. Neben der überbordenden Bürokratie sieht der BVR vor allem in den unverändert hohen Energiepreisen eine gefährliche Entwicklung für den Standort Deutschland. Die Energiepreise müssten sinken, „und zwar dauerhaft“. Dafür sei es erforderlich, so Kolak, „dass die Bundesregierung ihre Anstrengungen verstärkt, das Energieangebot in Deutschland so zu verbessern, dass auch energieintensive Unternehmen auf Dauer am Standort Deutschland bleiben können“.

Es sei ein Alarmzeichen, „wenn namhafte DAX-Konzerne lieber Investitionen in den USA und China ankündigen, als in Deutschland zu investieren, zumal der Mittelstand diesen Weg meist gar nicht gehen kann“, drückte Kolak ihre Sorgen aus. Es drohten damit ganze nationale Produktionsketten, die für den Wirtschaftsstandort Deutschland von großer Bedeutung seien, auseinanderzubrechen.

Geradezu traditionell widmete sich die BVR-Präsidentin auch dem leidigen Thema Bürokratie. Bürokratieabbau sei „ein Wachstumsprogramm zum Nulltarif“, empfahl sie der Bundesregierung. Leider nehme die Regulierungsdichte jedoch unvermindert zu, sowohl in Deutschland als auch in Europa. Bei neuen Gesetzesverfahren, so Kolak weiter, sei „ein Trend zu Eilverfahren zu beobachten mit viel zu kurzen Fristen für das Einbringen von Stellungnahmen. Dabei ist doch eines klar: Verfahren mit ausreichenden Reaktionszeiten erhöhen die Praxistauglichkeit von Gesetzen und stärken auch deren Akzeptanz.“

Als aktuelles Beispiel dafür nannte sie die EU-Lieferkettenrichtlinie. Die beeinträchtigt nicht nur die Handelsunternehmen, sondern, was viele so nicht auf dem Schirm haben dürften, auch die Kreditwirtschaft. Das Ziel der Richtlinie, die Einhaltung und Durchsetzung von Nachhaltigkeitszielen und Menschenrechten entlang der Lieferkette sicherzustellen, werde nur erreicht, betonte Kolak, „wenn die Richtlinie für Banken und deren mittelständische Kunden handhabbar ist. Banken und mittelständische Unternehmen werden regelmäßig nicht in der Lage sein, globale Lieferketten im Detail zu prüfen. Wird genau das zur Pflicht, verbunden mit erheblicher zivilrechtlicher Haftung, wird der lokale Produzent, egal ob Autoreifen oder Solarzellen, im Ergebnis keine Finanzierung mehr durch seine Bank erhalten können.“

Das könne so nicht gewollt sein, resümierte Kolak. Der BVR fordert daher, den Anwendungsbereich der Richtlinie stringent auf Praxistauglichkeit auszulegen. Eine Bank könne auch nicht mehr prüfen als ihre direkten Kunden. Deshalb, so die Forderung des Verbandes, sollte zumindest für Produkte und Dienstleistungen, die innerhalb der Europäischen Union bezogen werden, eine „Konformitätsvermutung gelten“.

Einen anderen Punkt, der die Genossenschaftsbanken in Deutschland ebenfalls seit Jahren umtreibt, sprach Kolaks Vorstandskollege Daniel Quinten an. Es geht um die seit Jahren diskutierten Pläne innerhalb der EU, die Einlagensicherung der Banken zu vereinheitlichen. Insbesondere die in Deutschland praktizierten Institutssicherungssysteme der Genossenschaftsbanken und der Sparkassen, die weit über die reine Einlagensicherung der Kunden hinausgehen, sind der EU ein Dorn im Auge. Andererseits würde diese die dahinterstehenden Mittel am liebsten sozialisieren. Ein Ergebnis, dass auch für die mittelständischen Kunden der Genossenschaftsbanken und Sparkassen alles andere als erstrebenswert ist.

Die Ideen der Kommission, Abwicklungsmaßnahmen für Institute durch die nationalen Einlagensicherungssysteme finanzieren zu lassen und präventive Maßnahmen von institutsbezogenen Sicherungssystemen durch zusätzliche Anforderungen zu erschweren, lehnt der BVR klar ab. Dieser Ansatz sei „nichts anderes als der langjährige Wunsch der EU-Kommission, die nationalen Einlagensicherungssysteme im Rahmen eines europäischen Systems (EDIS) zu vergemeinschaften“. Nach dem Willen der EU-Kommission, monierte Quinten, solle das Abwicklungsverfahren für große Banken offenbar zum Standard für alle Kreditinstitute werden. Eine derartige Ausweitung auf kleine und mittlere Banken lehnt der BVR ab. Die standardmäßige Ausweitung der Abwicklungsregeln würde Probleme schaffen, „wo es heute keine gibt“, stellte er fest.

Die bestehende Bankenunion bilde bereits ein solides Fundament für die Stabilität der Banken. Einen wichtigen Beitrag leiste dabei in Deutschland die Institutssicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken, deren Kundinnen und Kunden seit 90 Jahren weder Geld verloren hätten, „noch auf öffentliche Mittel angewiesen waren“. Nicht umsonst, appellierte Quinten an Brüssel, habe die Eurogruppe das Ziel vorgeschrieben, einen „funktionierenden Rahmen für institutsbezogene Sicherungssysteme zur Umsetzung von Präventivmaßnahmen“ beizubehalten. Daran werde sich der Vorschlag der EU-Kommission messen lassen müssen. Man kann derzeit nur hoffen, dass sich in Brüssel am Ende diese Erkenntnis durchsetzt.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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