Donnerstag, 12. Januar 2023

Neue Fördermöglichkeiten für Unternehmer bei der Unternehmensberatung

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Gerade kleinere und mittlere Unternehmen haben es derzeit besonders schwer. Steigende Kosten und Personalmangel führen dazu, dass sich die Firmenleitung mehr ums Tagesgeschäft kümmern muss und die Zukunftsplanung dabei auf der Strecke bleibt. Doch auch in schwierigen Zeiten ist es wichtig, den Betrieb durch geeignete Maßnahmen und für die Zukunft zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Dafür benötigt man meist fachkundigen Rat, den man nicht zum Nulltarif bekommen. Bei der Begrenzung der Kosten hilft ein neues Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA).

Ziel des neuen Förderprogramms

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es nun ein neues Zuschuss-Programm „Förderung von Unternehmungsberatungen für KMU“. Das Programm will erreichen, dass kleine und mittlere Unternehmen

  • gezielte Maßnahmen umsetzen, um ihre Erfolgsaussichten zu verbessern
  • ihre Leistungsfähigkeit stärken, um dadurch im Wettbewerb widerstandsfähiger zu werden
  • sich so ausrichten, dass sie flexibler auf den Markt reagieren und dadurch langfristige Beschäftigungsangebote garantieren können.

Zur Planung und Umsetzung sollen die Betriebe und Unternehmen professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, die bezuschusst werden. Das Geld muss also nicht zurückgezahlt werden, sodass die Beratungskosten effektiv sinken. Allerdings fällt die Unterstützung nicht gerade üppig aus.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Bezuschusst werden Beratungskosten, die im Rahmen der oben genannten Zielsetzungen in Anspruch genommen werden. Das Förderprojekt läuft vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2026. In diesem Zeitraum können mehrere Beratungen in Anspruch genommen werden. Pro Jahr werden maximal zwei und über den gesamten Zeitraum maximal fünf Beratungen bezuschusst.

Die Höhe des jeweiligen Zuschusses richtet sich nach dem Sitz des Unternehmens:

  • Für das Land Berlin und Betriebe in den neuen Bundesländern (mit Ausnahme der Region Leipzig) sowie die Regionen Lüneburg und Trier werden pro Beratung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Der Betrag ist auf maximal 2.800 Euro gedeckelt.
  • Für die übrigen Betriebe gilt ein Zuschuss-Satz von maximal 50 Prozent bis höchstens 1.750 Euro.

Zusätzlich sind die Höchstgrenzen nach europäischem Recht (De-minimis-Regeln) zu beachten, die aber regelmäßig in den hier zur Anwendung kommenden Fällen nicht erreicht werden dürften.

Wer kann Zuschüsse beantragen?

Zuschüsse können Unternehmen erhalten, die in der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberufler tätig sind. Sie müssen ihren Firmensitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben und zur Gruppe der KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) gehören. Als KMU gelten nach einer Empfehlung der Europäischen Kommission Betriebe, die bei der Zahl der Mitarbeiter und des Umsatzes oder der Bilanzsumme folgende Kriterien erfüllen:

  • maximal 9 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Bilanzsumme maximal 2 Millionen Euro (Kleinstunternehmen)
  • höchstens 49 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht mehr als 10 Millionen Euro (Kleine Unternehmen)
  • höchstens 249 Mitarbeiter und Jahresumsatz maximal 50 Millionen Euro oder Bilanzsumme nicht größer als 43 Millionen Euro (Mittlere Unternehmen)

Wie kann man Zuschüsse beantragen?

Die Zuschüsse können ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Sie müssen für die Beratung eine Beraterin / einen Berater mit BAFA-Zertifizierung auswählen. Berater/innen finden Sie auf der Beraterkarte. Zertifizierte Berater/innen müssen eine BAFA-Zertifizierungsnummer vorweisen können.

Zur Antragstellung rufen Sie die Seite des BAFA auf. Dort klicken Sie auf den Reiter „Wirtschaft“ und wählen in dem sich öffnenden Menü in der Spalte „Beratung und Finanzierung“ den Eintrag „Unternehmensberatung“. Sie werden dann auf eine Seite geführt, auf der Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutert wird.

Den Antrag stellen Sie über die Antragsplattform des BAFA (auf der BAFA-Seite „Unternehmensberatung“ unter dem Reiter „Formulare“). Zunächst reichen die wichtigsten Firmendaten und einige Angaben über die geplante Beratung. Nachdem der Antrag geprüft wurde, erhalten Sie ein Informationsschreiben der BAFA.

Achtung: Erst nachdem Sie das Informationsschreiben des BAFA erhalten haben, dürfen Sie mit dem Berater einen Vertrag schließen. Wird der Vertrag bereits vor Eingang des Informationsschreibens erteilt, werden keine Zuschüsse gewährt.

Bewahren Sie das Informationsschreiben gut auf. Denn dort befindet sich die Vorgangsnummer, die Sie benötigen, wenn Sie Ihren Zuschuss abrufen wollen.

Nachweise für den Zuschuss

Innerhalb von maximal sechs Monaten müssen Sie die Unterlagen zur Zuschuss-Auszahlung digital einreichen. Für die notwendigen Formulare klicken Sie auf der BAFA-Seite „Unternehmensberatung“ auf „Formulare“. Hier finden Sie die Links zu den jeweiligen Vordrucken. Verlangt werden:

  • Ein von Ihnen unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Das von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU und die „De-minimis-Erklärung“
  • Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Den Beratungsbericht, den Sie und der Berater / die Beraterin unterzeichnen. Hierzu gehört auch der Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF
  • Die Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kopie eines Kontoauszugs, mit dem Sie belegen, dass das Beraterhonorar komplett bezahlt wurde.

Außerdem müssen Sie den „Monitoring-Fragebogen zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ und den „Fragebogen zu den bereichsübergreifenden Grundsätzen des ESF Plus“ beantworten.

Zunächst wird nun die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Zudem erfolgt eine inhaltliche Kontrolle, ob die Angaben mit den im Informationsschreiben genannten Förderrichtlinien übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten setzt man sich mit Ihnen in Verbindung. Abschließend werden die Unterlagen mit einem entsprechenden Vermerk von der Prüfstelle an das BAFA weitergeleitet, das dann endgültig über die Auszahlung des Zuschusses entscheidet.

Ob Sie diese organisatorischen Hürden überwinden wollen oder wegen des nicht ganz unerheblichen Aufwandes und der Verzögerung der Beratung lieber auf die Förderung verzichten, bleibt Ihrer Entscheidung überlassen.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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