Mittwoch, 26. Oktober 2022

Stiftungsverfahren vor dem BVerfG: Späte Rache für die AfD?

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Im Juni 2018 hatte die AfD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Finanzierung und zur Rechtsnatur parteinaher Stiftungen in den Bundestag eingebracht. Mit ihm wollte die AfD eine gesetzliche Grundlage schaffen, anhand derer die Zuwendung des Staates an die Parteistiftungen hätte geregelt werden sollen. Die AfD hatte in der Begründung des Gesetzentwurfs moniert, die Haushaltsmittelgewährung für die Stiftungen ohne gesetzliche Grundlage sei verfassungswidrig. Im Kern wollte sie mit dem Gesetze erreichen, dass auch die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung Steuergelder erhalten sollte, was ihr bisher durch den Bundestag verwehrt wird.

Steuergelder für die Desiderius-Erasmus-Stiftung  wollen die anderen Parteien unbedingt verhindern, weshalb sie auch den Gesetzentwurf der AfD ablehnten, obwohl der bei Lichte besehen weitgehend sehr vernünftige Regelungen enthielt. Vor allem aber, er beseitigte den in der Tat kritikwürdigen Zustand, dass ohne jede gesetzliche Grundlage Steuergelder in teilweise dreistelliger Millionenhöhe an die Parteistiftungen (die mit Ausnahme der Friedrich-Nauman-Stiftung für die Freiheit rechtlich gar keine Stiftungen, sondern eingetragene Vereine sind) gezahlt werden. Dieses ritualisierte Verhalten der Parteien könnte ihnen im laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die AfD wegen der Nichtberücksichtigung ihrer Stiftung bei der Mittelvergabe angestrengt hat, nunmehr auf die Füße fallen. Das Gericht deute in der mündlichen Verhandlung jedenfalls an, es könne zu dem Ergebnis kommen, es brauche für die staatlichen Finanzspritzen der parteinahen Stiftungen einer gesetzlichen Regelung. Was dies dann im Endergebnis für die bisherige Nichtberücksichtigung der heißt, wird sich erst am Ende des Verfahrens zeigen.

 


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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