Dienstag, 25. Oktober 2022

Interne rbb-Untersuchung ergibt: Dienstverträge mit Intendantin Schlesinger waren allesamt nichtig

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Letzte Woche Donnerstag hat der rbb selbst die Öffentlichkeit über die ersten Ergebnisse der zur Aufklärung der Vorgänge um Ex-Intendantin Patricia Schlesinger von ihm beauftragten Anwaltskanzlei Lutz Abel berichtet. Erfreulicherweise hat der rbb zugleich auch die zusammengefassten Feststellungen der Kanzlei veröffentlicht. Jeder kann sich also ein erstes Bild davon machen, wie selbstherrliche Schlesinger in Zusammenarbeit mit dem früheren Verwaltungsratsvorsitzenden Wolf-Dieter Wolf agiert hat.

Die bemerkenswerteste Feststellung im Rahmen der bisher untersuchten Vorgänge betrifft dabei aus unserer Sicht, die Tatsache, dass drei mit Schlesinger geschlossene Dienstverträge allesamt nichtig gewesen seien, weil es entweder an der notwendigen Beschlussfassung des Verwaltungsrates gefehlt habe oder schwere formale Fehler vorgelegen hätten. Beim Dienstvertrag vom 6. Juni 2016 habe es keinen Beschluss des Verwaltungsrates dazu gegeben. Beim Dienstvertrag vom 27. Juni 2018 habe ebenfalls kein wirksamer Beschluss vorgelegen, lediglich eine „Zustimmung“ des Verwaltungsrates zum Vertrag. Wolle man darin eine Beschlussfassung sehen, würde diese jedoch an einem erheblichen Verfahrensmangel leiden. Weder sei der Verwaltungsrat über diesen Beschlussgegenstand vorab informiert worden noch habe er den wesentlichen Inhalt des Vertrages gekannt.

Lediglich beim dritten Dienstvertrag vom 25. Februar 2021 habe ein Verwaltungsratsbeschluss vorgelegen. Doch auch dieser Beschluss sei wegen erheblicher Verfahrensfehler nichtig. Auch hier sei der Beschlussgegenstand vor der Versammlung nicht hinreichend angekündigt worden und die wesentlichen Inhalte seinen wiederum den Verwaltungsratsmitgliedern nicht bekannt gewesen.

Während die Nichtigkeit der vorherigen Verträge für Schlesinger insoweit keine nachteiligen Auswirkungen hatte, weil insoweit die Regeln des fehlerhaften Anstellungsverhältnisses zum Tragen kommen, könnte die Nichtigkeit des letzten Vertrages noch Folgen haben. Denn die Anwälte weisen darauf hin, dass zwar auch für diesen Vertrag die Regelungen des fehlerhaften Anstellungsverhältnisses anwendbar seien. Da der rbb diesen Vertrag aber inzwischen fristlos gekündigt habe, könne im Falle eines Streits darüber „eine Beendigung auf die Fehlerhaftigkeit des Dienstverhältnisses gestützt werden, ohne dass es auf das Vorliegen eines wichtigen Grundes ankäme“.

Wie es möglich ist, dass in einem öffentlich-rechtlichen Sender über Jahre Dienstverträge mit seiner Intendantin geschlossen werden, die rechtlich nichtig sind, muss die ARD wohl noch gesondert erklären. Wer sich selbst damit beweihräuchert, eine besondere Stellung im Staat zu haben, der muss sich auch an diese Vorgaben messen lassen. Dazu gehört dann wohl als Mindestvoraussetzung, millionenschwere Dienstverträge wirksam abzuschließen. Wer schon daran scheitert, hat wenig Grund sich als „demokratiestiftend“ zu bezeichnen.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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