Donnerstag, 13. Oktober 2022

Länderfinanzminister beugen sich bei der Grundsteuer den Realitäten

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Gut zweieinhalb Wochen vor dem eigentlichen Ende der Frist zur Feststellungserklärung zum Grundeigentum (31. Oktober 2022) haben sich die Finanzminister der Länder darauf verständig, die Frist bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Überraschen kann dies nicht. Denn nach zuverlässigen Schätzungen haben bisher erst rund 20 Prozent der Eigentümer die erforderliche Erklärung abgegeben. Dies dürfte nicht unwesentlich damit zusammenhängen, dass die Erklärung in Teilen recht kompliziert ist. Ob diejenigen, die an der teilweise eigenartigen Fragestellung gescheitert sind, damit bis Ende Januar besser zurechtkommen, muss sich erst zeigen. Das gegenüber der Elster-Erklärung vereinfachte Verfahren auf der Seite Grundsteuer für Privateigentum ist leider nur in einfach gelagerten Fällen nutzbar.

Zudem sollten die Länder dringend darüber nachdenken, die Programmierung der Elster-Erklärung nachzubessern. Das System erlaubt bei bestimmten fehlerhaften Einträgen nämlich erst gar keine Übermittlung der Daten an das Finanzamt. Dabei wäre es in vielen Fällen wahrscheinlich ziemlich einfach, den entsprechenden Fehler im Dialog mit dem Bürger seitens des Finanzamtes zu beheben. Aber dafür müssten die Länderfinanzminister erst einmal zur Erkenntnis kommen, die Finanzämter als Dienstleister für den Bürger zu begreifen und nicht den Bürger als Erfüllungsgehilfen der Finanzbehörden.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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