Freitag, 14. Mai 2021

Bündnis 90/Die Grünen wollen öffentliche Finanzierung der Parteistiftungen gesetzlich regeln

Blogeintrag | Kommentare (0)

Im August 2018 berichteten wir über die zweifelhafte Unterstützung der Parteistiftungen durch Zuwendungen des Bundes, sprich Steuergelder. Parteien erhalten nach dem Parteien­gesetz zwar nach dort geregelten Kriterien staatliche Unterstützung, werden also insoweit durch den Steuerzahler ­finanziert. Unzulässig ist jedoch eine darüber hinausgehende indirekte steuerliche Finanzierung (vgl. Mi 18/18).

Und da kommen die Parteistiftungen in den Blick, die inzwischen massiv öffentliche Gelder erhalten. 2017 beispielsweise flossen den Stiftungen bereits 581 Millionen Euro zu, während die unmittelbare staatliche Finanzierung der Parteien selbst im gleichen Jahr 'nur' 162 Millionen Euro betrug (vgl. Mi 05/18).

Die AfD-Bundestagsfraktion, deren Desiderius-­Erasmus-Stiftung bisher keine öffentliche Förderung erhalten hat, hat deshalb schon im Sommer 2018 einen Gesetzentwurf über Parteistiftungen vorgelegt, der deren Finanzierung und Mittelverwendung regeln soll. Parteistiftungen sollen danach als Körperschaften öffentlichen Rechts organisiert werden und ihnen soll explizit verboten werden, „unmittelbar um Wähler und Mitglieder“ zu werben oder an den „Kernaufgaben der politischen Parteien“ mitzuwirken. Konkret soll ihnen verboten werden, „am Wahlkampf der anerkennenden Partei teilzunehmen und ihn zu unterstützen, Öffentlichkeitsarbeit für die anerkennende Partei zu betreiben, Aufgaben und Tätigkeiten zu finanzieren, die in die unmittelbaren Zuständigkeiten der anerkennenden Partei fallen“ (vgl. Mi 19/18).

Obwohl das Grundanliegen dieses Gesetzentwurfes auch von den anderen Parteien unterstützt werden müsste, hat er keine Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden, weil dort Anträge der AfD grundsätzlich von allen anderen Parteien abgelehnt werden. Aktuell hat sich die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen der Thematik wieder angenommen. Deren Fokus ist allerdings ein wenig anders. Ihr geht es darum, Geldzuflüsse an die Desi­derius-Erasmus-Stiftung zu verhindern. Die Grünen wollen die bisherige Mittelvergabe an die Stiftungen über den Haushaltsausschuss des Bundestags durch eine gesetzliche Regelung ersetzen. Sie haben – wohl nicht zu Unrecht – die Sorge, bleibe es bei der Mittelverteilung über den Haushaltsausschuss, könnte im kommenden Bundestag aus Gründen der Gleichbehandlung eine Zuweisung an die AfD-Stiftung nicht mehr verhindert werden. Eine Vorstellung, die den Grünen erhebliche Probleme bereitet. Bei ihnen klingt das dann aus dem Mund ihres wissenschaftspolitischen Sprechers Kai Gehring gegenüber dem Spiegel so: „Eine ­öffentlich geförderte Institution, die Rassismus, Antisemitismus, Frauen- und Querfeindlichkeit mit intellektuellem ­Anstrich den Boden bereitet, wäre eine schwere Hypothek für unsere Demokratie.“

Das klingt gegenüber den eigenen Anhängern gut, lässt aber auch gewisse Fragen zu, wie es denn um die eine oder anderer Veranstaltung anderer Stiftungen bestellt ist, die man unter parteipolitischen Aspekten wiederum unter Wählern der AfD oder der CDU/CSU für deren Anhänger als „schwere Hypothek“ betrachten könnte. Die Finanzierung der Parteistiftungen, die mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit der FDP allesamt keine Stiftungen, sondern Vereine sind, muss dringend gesetzlich geregelt werden. Allerdings darf ihre Finanzierung nicht davon abhängig gemacht werden, ob einem die politische Ausrichtung, soweit sie sich im Rahmen der Ordnung des Grundgesetzes bewegt, gefällt. Das sollte Konsens bei allen sein. Ansonsten wäre es konsequent, abweichende Meinungen gleich ganz zu verbieten. Wie weit Pluralismus und die Unterstützung der Parteistiftungen gehen darf und soll, muss auch noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dort klagt die AfD nämlich ­gegen die bisherige Vorenthaltung öffent­licher Mittel. Ob dies die anderen Parteien tatsächlich motiviert, in der verbleibenden Zeit bis zur Bundestagswahl noch ein Gesetz über die Parteistiftungen zu verabschieden, wagen wir allerdings zu bezweifeln.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

Zurück zum Blog

Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie bei Ihren Kommentaren unsere Netiquette