Freitag, 30. April 2021

Bundesrechnungshof rügt massiv die finanzielle Planung der Bundesregierung

Blogeintrag | Kommentare (0)

In der letzten Mittelstandsausgabe hatten wir über die ­erneute Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH) an dem Management der Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium, das von einem CDU-Minister geführt wird, berichtet (vgl. Mi 08/21). Quasi als politische Kompensation gehen wir heute auf die Kritik des BRH-Präsidenten Kay Scheller an der Finanzplanung der Bundesregierung ein, die maßgeblich vom Bundesfinanzminister zu verantworten ist, den die SPD stellt.

Scheller äußerte sie in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung (BWV). In dieser Funktion übersandte Scheller dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine „Informationsunterlage zur Lage der Bundesfinanzen“ des BRH, die es wie schon die Kritik am Management der Energiewende in sich hat. Um einmal Schellers Fazit vorwegzunehmen: „Die gewaltige Schulden-Lawine verhindert ein Herauswachsen aus dem Defizit. Die Zinsen können nicht weiter fallen und eine Rückkehr zu stetig steigenden Steuereinnahmen wie vor der Krise ist derzeit nicht realistisch zu erwarten. Ohne strukturelle Reformen wird es nicht gelingen, die finanziellen Folgen der Corona-­Pandemie zu beheben.“h

Wie kommt er zu diesem Fazit? Hier einige der dem Bericht zu entnehmenden Ursachen: • Von 2020 bis 2022 hat der Bund neue Schulden in Höhe von 452,2 Milliarden Euro aufgenommen. „Das ist fast die Hälfte der Staatsschulden, die der Bund in den 70 Jahren davor angehäuft hat. In drei Haushaltsjahren nimmt der Bund mehr neue Kredite auf als in den letzten 20 Jahren zuvor“ • In der neuen Finanzplanung für 2023 bis 2025 gibt es erhebliche Lücken von rund 86 Milliarden Euro. Dabei seien „absehbare Finanzbedarfe, z. B. bei Verteidigung oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit“, gar nicht berücksichtigt • Der Bundeshaushalt sei in einer deutlich schlechteren Verfassung als nach der Finanz- und Wirtschaftskrise – trotz der im Vergleich aktuell noch niedrigeren Schuldenquote. Der Bund werde derzeit „von einer Schulden-Lawine mitgerissen. Es gelingt ihm immer weniger, sich aus eigener Kraft zu finanzieren.“

Wem das noch nicht drastisch genug klingt, hier die konkreten Zahlen aus dem Bericht zur Finanzierung der Ausgaben: • „Nach dem Nachtragsentwurf kann der Bund im laufenden Jahr nur noch knapp 52 % seiner Ausgaben mit den erwarteten Steuereinnahmen decken.“ Zum Vergleich: In den Bundeshaushalten 2015 bis 2019 lagen die Steuerdeckungsquoten im Bereich von 95 Prozent. Ferner kritisiert der BRH die mangelnde Verlässlichkeit haushaltspolitscher Beschlüsse. Die Kreditaufnahme für 2020 sei um 61,8 Milliarden Euro überhöht gewesen. Der Haushalt 2021 habe dagegen schon am Ende des ersten Quartals eines Nachtragshaushalts bedurft. Vollkommen unklar sei die Deckung der bestehenden ­Finanzbedarfe für die Haushalte 2024 und 2025 in Höhe von 20,1 Milliarden Euro.

Geradezu vernichtend fällt das Urteil über die 'Bazooka'-­Politik aus, der sich Olaf Scholz und Peter Altmaier rühmen: „Sie agiert seit Beginn der Pandemie vielmehr nach dem Grundsatz »Viel hilft viel« und verschiebt die aufgezeigten finanzwirtschaftlichen Folgen in die Zukunft. Die Frage nach der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen wurde und wird nicht gestellt.“ Um Sie nicht weiter unnötig zu beunruhigen, um ein berühmtes Zitat Thomas de Mazières abgewandelt zu bemühen, verzichten wir auf die Wiedergabe weiterer sehr beängstigender Daten zur Haushaltsentwicklung aus dem Bericht. Er ist auf der Seite des BRH öffentlich frei zugänglich.

Stattdessen wollen wir nicht versäumen, zumindest noch die wesentlichsten Vorschläge des BRH zu erwähnen, wie auf diese Situation verantwortungsvoll reagiert werden sollte: „Die Bundesregierung muss daher proaktiv handeln und den Haushalt entschlossen stabilisieren sowie nachhaltig konsolidieren: u. a. durch die kritische Überprüfung steuerlicher Subventionen und Vergünstigungen, eine bessere Ausrichtung der Sozialtransfers, ein haushaltspolitisches Priorisieren – also ein Ausgabenmoratorium, das Konzentrieren des Bundes auf seine Aufgaben sowie durch das Sichern der Steuereinnahmen, wie durch die wirksame Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug.“

Vor dem Hintergrund der bisher vorliegen Programmentwürfe der Parteien für die Bundestagswahl klingt es geradezu wie ein Hilfeschrei, dass der BRH feststellt, treffe die neue Bundesregierung keine „entschlossene Maßnahmen zur Stabilisierung auf der Einnahmen- und Ausgabenseite“, werde der Bund auf unabsehbare Zeit auf Kredite oberhalb der Schuldengrenze angewiesen sein, um einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Die dem entgegenstehende Schuldenbremse wäre damit faktisch nicht mehr zu halten. Was dies bedeuten würde, macht der Bericht ebenfalls deutlich: Die Schuldenbremse schütze Handlungsspielräume und sei „urdemokratisch, weil kommende Generationen selbst­bestimmt haushalten und künftige Parlamente ihre Entscheidungshoheit und -freiheit behalten sollen“. Sie übe „eine positive Signalwirkung auf die Finanzmärkte aus. Deutschland bleibt weiterhin der Stabilitätsanker im Euroraum und kann sich deshalb äußerst günstig refinanzieren.“

Alles wohl wahr, aber eine Chance, dass dies von der kommenden Bundesregierung ernstgenommen wird, besteht wohl nur, sofern die Union maßgeblich an ihr beteiligt ist. Das sollten sich alle diejenigen in der Union vor Augen halten, die jetzt möglicherweise lieber Armin Laschet als Kanzlerkandidat scheitern sehen würden.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

Zurück zum Blog

Kommentare

Kommentare sind für diesen Beitrag deaktiviert.