Mittwoch, 22. Juni 2022

Schäden durch Ladendiebstähle im vergangenen Jahr kaum gesunken

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Ladendiebstähle haben im vergangenen Jahr nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) wieder einen Schaden von über zwei Milliarden Euro verursacht. Die aktuelle Studie des Handelsforschungsinstituts EHI zeige, dass die Schadenssumme 2021 trotz der staatlich angeordneten Geschäftsschließungen und Frequenzbeschränkungen in Folge der Corona-Restriktionen und der insgesamt geringeren Frequenz in den Ladengeschäften im Vorjahresvergleich lediglich um vier Prozent gesunken sei.

Ladendiebstahl ist ein großes Problem für den Einzelhandel, aber der Vergleich mit 2020 ist insoweit wenig aussagekräftig, denn auch 2020 gab es Einschränkungen im stationären Verkauf. Für 2019 hatte das EHI Schäden in Höhe von 2,5 Milliarden Euro ausgewiesen. Entsprechend hat auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2021 einen Rückgang der Ladendiebstähle um 15 Prozent ausgewiesen. Diese Zahlen hält der HDE allerdings nur für „eingeschränkt aussagekräftig“, weil es, so die PKS für 2019, ein „großes Dunkelfeld“ bei diesem Delikt gebe.

Unabhängig davon sind die Schadenssummen gewaltig. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth stellt daher fest, die Schäden durch Ladendiebstähle im Milliardenbereich seien „keine Kleinigkeit und belasten die Händler erheblich, gerade weil sie außerdem jährlich mehr als eine Milliarde Euro für die Diebstahlsprävention aufwenden“. Das nach wie vor hohe Dunkelfeld belege, dass viele Händler nicht mehr motiviert seien, Ladendiebstähle zur Anzeige zu bringen. „Anzeigen werden in der Regel nur erstattet, wenn die Händler den Täter selbst überführen konnten“, erläutert Genth.

Der HDE appelliert deshalb an die Justiz, die Taten konsequent strafrechtlich zu verfolgen und zu sanktionieren, um damit ein klares Stoppschild für Nachahmungs- und Wiederholungstäter aufzustellen. Das Justizsystem müsse noch konsequenter und effizienter arbeiten und auch entsprechend ausgestattet werden. Der HDE unterstütze daher die Vereinbarung der Koalitionspartner, den Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern zu verstetigen und um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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