Dienstag, 21. Juni 2022

Lieferschwierigkeiten der Automobilhersteller belasten Fuhrparkmanagement der Betriebe

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Der Automobilmarkt ist infolge der Corona-Pandemie und der gestörten Lieferketten sowie der Schwierigkeiten mit der Chipversorgung in erhebliche Turbulenzen geraten. Die Lieferfristen mancher Neuwagen erreichen inzwischen beeindruckende Zeiträume. Gleichzeitig sind die Preise der Gebrauchtfahrzeuge massiv gestiegen. Diese Probleme haben inzwischen auch die Leasingbranche erreicht, was wiederum manche gewerbliche Leasingnehmer ihrerseits in Probleme stürzt.

Der Verband der markenunabhängigen Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF) fordert daher in einem aktuellen Positionspapier, die Hersteller sollten eine ausgewogene Verteil- und Produktpolitik an den Tag legen und die betrieblichen Mobilitätsanforderungen genauso berücksichtigen, wie das vermeintlich margenstärkere Privatgeschäft mit Premiumfahrzeugen. So verdienstvoll diese Forderung auch ist, sie teilt das Schicksal vieler aktueller Vorschläge zur Behebung der Energiekrise in Deutschland aufgrund des Ausstiegs aus russischer Energie: Kurzfristig wird sie keine Lösung bringen.

Eine kurzfristige Lösung könnte dagegen von den Leasinggesellschaften beigesteuert werden. Der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM) appelliert an die Leasinggesellschaften, den Leasingnehmern bei der Rückgabe der Fahrzeuge entgegenzukommen. Er schlägt vor, die im Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) und im VMF organisierten Fahrzeug-Verleaser sollten eine Selbstverpflichtung abgeben und eine „stillschweigende Verlängerung“ der Laufzeit grundsätzlich auf Antrag zu akzeptieren.

BBM-Vorstandsvorsitzender Marc-Oliver Prinzing weiß dagegen von gegenteiligen negativen Erfahrungen aus dem Kreis seiner Mitglieder zu berichten: „Eines unserer Mitglieder war sehr überrascht, dass die große, international tätige Leasinggesellschaft offensichtlich das Wort Service und Support nicht mehr kannte oder zumindest mal ausgeblendet hat, um eigene Interessen durchzusetzen und unter Androhung juristischer Schritte die sofortige Herausgabe zum Vertragsende forderte. Das mag zwar rechtens sein, fair ist es aber auf keinen Fall. Leasingnehmern kann nur geraten werden, bei Ausschreibungen entsprechend auf akzeptable Vereinbarungen für das Vertragsende und eine etwaige längere Nutzung zu drängen“

Martin Brandt, Chefredakteur des ‘markt intern’-Branchenbriefes Automarkt und Tankstelle, kennt die Problematik, weiß aber auch von kooperativen Lösungen vieler selbständiger Autohäuser zu berichten: „Die aktuelle Marktlage ist sehr speziell. Nicht nur an Neufahrzeugen mangelt es der Branche. Durch die verschiedenen Effekte der Corona-Krise und zurückgegangene Neuzulassungen fehlt es mittlerweile auch an gebrauchten Autos. Das macht Leasing-Rückläufer zu gefragter Ware. Allerdings: Manche Leasingverträge enthalten ohnehin schon eine Verlängerungsoption. Auch ist es im Autohandel nicht unüblich, einen gewissen Kulanzzeitraum von einigen Wochen im Übergang zu gewähren. Ich weiß von Autohäusern, die diesen Zeitraum deutlich länger fassen oder Verlängerungen möglich machen. Hier sollte aber frühzeitig der Kontakt zum entsprechenden Autohaus gesucht werden. Mittlerweile gibt es zunehmend auch die Möglichkeit, Autos im sogenannten Abo oder Kurzzeitleasing zu beziehen. Das ist zwar etwas teurer, bietet aber dem Fuhrparkmanagement der Betriebe eine größere Flexibilität, um die Wartezeiten zu überbrücken.“


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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