Mittwoch, 15. Juni 2022

Einnahmen des Beitragsservice auf Rekordniveau

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Während viele Fachhändler und Fachhandwerker sowie andere kleinere Unternehmen hart unter dem Corona-Management des Bundes und der Länder zu leiden hatten (und teilweise immer noch haben), gibt es eine Branche, der dies alles nichts anhaben konnte: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deren Beitragsservice verkündete gestern: „Beitragsservice stellt Jahresbericht 2021 vor – Stabilität trotz Corona“. Stabilität ist noch untertrieben, denn die Einnahmen stiegen. Aber das ergeben erst die Erläuterungen in der Pressemitteilung. Wahrscheinlich trauten sich die Damen und Herren einfach nicht, plakativ auch noch die Steigerung der Einnahmen herauszustellen.

Laut Beitragsservice lagen die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag 2021 bei rund 8,42 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 3,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 8,26 Milliarden Euro flossen an ARDZDF und Deutschlandradio, 159 Millionen Euro erhielten die Landesmedienanstalten. Wie es zu diesem für die Anstalten erfreulichen Ergebnis gekommen ist, erklärt der Beitragsservice so: Grund für den Anstieg der Erträge ist die vom Bundesverfassungsgericht beschlossene Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro pro Monat, die der Beitragsservice Anfang August 2021 umgesetzt hat. Während der Gesamtbestand an Beitragskonten im Berichtsjahr leicht auf 45,74 Millionen zurückging (2020: 45,94 Millionen), stieg die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen um 0,12 Prozent auf rund 39,71 Millionen.“

Doch damit gibt sich der Beitragsservice noch lange nicht zufrieden. Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice, erklärt freudig: „Durch den Ende 2022 startenden bundesweiten Meldedatenabgleich werden wir sehen, ob tatsächlich alle beitragspflichtigen Wohnungen in unserem Bestand erfasst wurden.“ Wäre ja auch noch schöner, sollte es irgendwo in der Republik eine Wohnung geben, für die kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Bemerkenswert ist die Feststellung des Beitragsservice, im Berichtsjahr seien zahlreiche Wohnungen von Beitragszahlenden, die infolge der Jahrhundertflut im Sommer 2021 nicht mehr nutzbar waren, vorübergehend abgemeldet worden. Der Beitragsservice habe allen Betroffenen eine unbürokratische Abmeldung ihres Beitragskontos ermöglicht. Will der Beitragsservice ernsthaft dafür gelobt werden?

Ein weiterer Einnahmetreiber für den Beitragsservice ist die im vergangenen Jahr trotzt Corona gute Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die hat dazu geführt, dass die Zahl der Befreiungen vom Beitrag aus sozialen Gründen gesunken ist. Zum 31. Dezember 2021 waren nur noch knapp 2,49 Millionen Personen und damit rund 5,2  Prozent weniger als im Vorjahr (2,63 Millionen) befreit. Der Beitragsservice erläutert die für manchen vielleicht überraschende Entwicklung, dass selbst Corona daran nichts geändert hat, so: „Personen, die aufgrund der Pandemie ihren Arbeitsplatz verloren haben, beziehen in der Regel zunächst Arbeitslosengeld I und haben damit noch keinen Anspruch auf eine Befreiung. Gleiches gilt auch für Personen, die vorübergehend Kurzarbeitergeld erhalten.“ Der Steuerzahler sorgt mit seinen Steuern für die Sozialleistungen und darf als Dank dafür unverändert hohe Beiträge zahlen. Auch nicht schlecht.

Doch siehe da, selbst den Frauen und Männern im Überfluss ist noch eine negative Entwicklung ihrer Zwangskundschaft aufgefallen: „Spürbare Auswirkungen hatten die Pandemie und die erschwerten ökonomischen Rahmenbedingungen im gewerblichen Bereich. Für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls tat der Beitragsservice sein Möglichstes, um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzumildern. So beschloss der Verwaltungsrat des Beitragsservice gleich zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020, Betriebsstätten, die aufgrund einer gesetzlichen bzw. behördlichen Anordnung pandemiebedingt schließen mussten, eine Freistellung von der Beitragspflicht zu ermöglichen. Mit Stichtag 31. Dezember 2021 hatte der Beitragsservice insgesamt 28.816 Betriebsstätten aufgrund einer gesetzlich bzw. behördlich angeordneten Schließung wegen Corona von der Beitragspflicht freigestellt (2020: 1.412).“

Auch hier fragen wir uns, ob der Beitragsservice dies ernsthaft als eine Wohltat gegenüber Betrieben gewürdigt wissen will. Schon die Tatsache, dass Betriebsstätten generell beitragspflichtig sind, ärgert viele Unternehmer, die das verständlicherweise oft nicht nachvollziehen können. Betriebe mit Rundfunkgebühren zu belasten, die wegen staatlicher Anordnung nicht mehr arbeiten dürfen, zu entlasten, ist dann wohl das Mindeste, was man erwarten kann!


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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