Donnerstag, 05. Mai 2022

NRW.BANK unterstützt vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

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Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die aktuell von den Folgen des Kriegs in der Ukraine wirtschaftlich betroffen sind, können Hilfe von der NRW.BANK in Anspruch nehmen. Wie die landeseigene Förderbank gestern mitgeteilt hat, berät sie gemeinsam mit ihren Partnern aus dem NRW.Europa-Netzwerk individuell und kostenfrei zur Bewältigung der aktuellen Situation, beispielsweise zu unterbrochenen Lieferketten. Darüber hinaus informiert die Förderbank zum Umgang mit staatlichen Exportkreditgarantien und Auslands-Investitionsgarantien. Für Fragen zu handelsrechtlichen Konsequenzen aufgrund von Sanktionen kann sie kompetente Ansprechpartner vermitteln.

Insbesondere bei der Neuausrichtung des Auslandsgeschäfts steht die NRW.BANK betroffenen Unternehmen zur Seite. So unterstützt sie  beispielsweise bei der Suche nach neuen Geschäftspartnern. Interessierte Unternehmen können dabei von der eigenen Datenbank der NRW.BANK profitieren, in der interessierte Unternehmen weltweit über alle Branchen hinweg vertreten sind. Außerdem berät sie zu allen öffentlichen Förder- und Finanzierungsinstrumenten, die zur Verfügung stehen, und steht den Unternehmen bei der Kontaktherstellung zu nationalen Fördermittelagenturen im Zielland zur Seite.

Die NRW.BANK empfiehlt, sich über die aktuellen Sanktionen, die zu beachten sind, anhand dieser Seiten zu informieren:

Wir haben diese Initiative der NRW.BANK zum Anlass genommen, bei den Förderbanken der anderen Bundesländer nachzufragen, ob es auch dort entsprechende Angebote gibt. Hier die uns bisher vorliegenden Antworten der Häuser:

Am umfangreichsten hat bisher die L-Bank geantwortet. Sie verweist darauf, auch in Baden-Württemberg bestehe „ein Service-Angebot, mit dem die Unternehmen kompetente Beratung zur Bewältigung der aktuellen Situation erhalten können. Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat die entsprechenden Angebote hier gebündelt dargestellt. Beispielsweise wurde direkt beim Ministerium eine Kontaktstelle für die Wirtschaft zur Unterstützung bei Lieferketten-Problemen eingerichtet. Bei konkreten Fragen zu den Förderangeboten der L-Bank (siehe unten) besteht mit den Bankenhotlines der L-Bank ebenfalls ein umfassendes Beratungsangebot. Mit Blick auf das förderseitige Finanzierungsangebot ist festzuhalten, dass die L-Bank über eine funktionsfähige Programmstruktur verfügt, mit der Unternehmen auch in Krisenzeiten optimal finanziert und gefördert werden. Liquiditätsbedarf kann über Darlehen aus der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg oder aber auch über den Liquiditätskredit gedeckt werden. Dabei wird die Förderung des Bundes mit zusätzlichen Landesmitteln verbilligt. Das Programmangebot wird zudem ergänzt durch das Bürgschaftsangebot von Bürgschaftsbank und L-Bank. Selbstverständlich befindet sich die L-Bank darüber hinaus im ständigen intensiven Austausch mit den Ministerien, ob und inwieweit eine darüber hinausgehende landesseitige Ergänzung des Förderangebotes des Bundes und der KfW sinnvoll ist.“

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) teilt uns mit, hessische Unternehmen könnten „wie gewohnt Unterstützung von der WIBank in Anspruch nehmen. Darüber hinaus berät sie individuell, wettbewerbsneutral und kostenfrei – auch in Fällen zur Bewältigung der aktuellen Situation.“

Die Sächsische Aufbaubank erklärt, „sollten sächsische Unternehmen aufgrund der Ukrainekrise in wirtschaftlichen Schwierigkeit geraten sein, können sie sich jederzeit gern an das Beratungszentrum Konsolidierung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wenden“.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein beschränkt sich auf die Feststellung, sie unterstütze „betroffene Unternehmen bislang im Rahmen unserer bestehenden Programme“.

Aus dem Haus der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) heißt es, sie stehe „Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die von den Folgen des Krieges in der Ukraine wirtschaftlich betroffen sind, kostenfrei beratend zur Seite und bietet mit vorhandenen Produkten Hilfestellung, wie beispielsweise mit Bürgschaften oder mit dem Betriebsmittelkredit RLP zur Deckung des Liquiditätsbedarfs“.

Die Hamburgische Investitions-und Förderbank (IFB) erklärt, es sei „derzeit seitens der IFB Hamburg nicht vorgesehen, eine eigene Fördermaßnahme zu initiieren“. Stattdessen verweist sie auf die „entsprechenden Förderprogrammen der KfW“. Dazu zitiert die Bank aus einer Pressemitteilung des Hamburger Senats vom 3. Mai: Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, soll ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt werden. Wesentliche Programmeckpunkte sind unter anderem Investitions- und Betriebsmittelkredite für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung). Zu den Zugangsvoraussetzungen zählt nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren.“

Die Saarländische Investitionskreditbank teilt uns kurz und knapp für saarländische Unternehmen mit: JA, wir beraten ebenfalls individuell und kostenfrei zur Bewältigung der aktuellen Situation und bieten einen vergleichbaren Service. Interessierte Unternehmen können sich gerne unter 0681-3033295 an uns wenden.“

Aktualisierung vom 6. Mai:

Die LfA Förderbank Bayern weit darauf hin, die zentrale Förderberatung sei das Herzstück ihrer Informations- und Beratungsarbeit. „Unternehmen in wirtschaftlichen Krisen finden Hilfe bei der LfA Task Force. Die Task Force berät Unternehmen im Rahmen des staatlichen Förderauftrags kostenfrei und neutral zu Wegen aus der finanziellen Schieflage. Das gilt selbstverständlich auch für von den wirtschaftlichen Folgen des Kriegs in der Ukraine betroffene Unternehmen und bedeutet konkret: Die Förderexperten der LfA analysieren gemeinsam mit dem Unternehmen die finanzielle Situation und erläutern das Hilfsangebot der Förderbank. Die Task Force weist auf mögliche Lösungswege hin, die den Zugang zur Förderung erleichtern, und erklärt, wie das Unternehmen an Fördermittel kommen kann. Mit diesen Informationen kann das Unternehmen über das weitere Vorgehen entscheiden und ggf. zusammen mit einem Steuer- oder Unternehmensberater die nächsten Schritte umsetzen.“ Genau wie die allgemeine Förderberatung erfolge die Tätigkeit der Task Force neutral, kostenfrei und im Rahmen des staatlichen Förderauftrags der LfA. Die LfA unterstütze die Betriebe mit Krediten, Risikoübernahmen und Eigenkapital.

Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) kann dagegen aktuell keine speziellen Angebote dazu machen: „Derzeit gibt es in Bremen keine Landesmittel, lediglich den Hinweis auf das am 09.05. gestartete Programm der KfW ‘UBR’. Gerne bieten wir den Kundinnen und Kunden der BAB auf der Website einen möglichst aktuellen Rundum Blick auf mögliche Förderprogramme an. Im Rahmen unserer Tätigkeit stehen verschiedene Programme bei der BAB für Unternehmen zur Verfügung, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Kundinnen und Kunden können sich nur in diesem Rahmen an uns wenden.“

Aktualisierung vom 10. Mai:

„Auch in Sachsen-Anhalt können Unternehmen, die aktuell von den Folgen des Kriegs in der Ukraine wirtschaftlich betroffen sind, Hilfe von der Investitionsbank erhalten“, teilt uns die dortige Investitionsbank Sachsen-Anhalt heute mit. „Unsere Förderberater informieren über unternehmensspezifische Möglichkeiten zur Unterstützung bei der Bewältigung der aktuellen Situation. Sachsen-anhaltische Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg, von Lieferengpässen oder von Preissteigerungen im Energiebereich betroffen sind, können bei der Investitionsbank Darlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln beantragen. Darüber hinaus kann auf ein breit aufgestelltes Netzwerk zugegriffen und Kontakte vermittelt werden.“

Aktualisierung vom 17. Mai

„Selbstverständlich unterstützt die ILB im Rahmen ihrer Förderberatung von den Folgen des Ukraine-Krieges wirtschaftlich betroffene Unternehmen in Brandenburg“, informiert nunmehr auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Die Unternehmen könnten „sich stets an ihre regionalen Förderberater wenden, um die individuelle Situation sowie Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen. Ein gesondertes Zuschussprogramm für die breite Masse der Unternehmen wird es in Brandenburg jedoch nicht geben.“

Letzteres hatte auch der brandenburgische Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) bereits am 11. Mai erklärt: „Der Staat kann die negativen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs nicht ausgleichen, da stimme ich mit dem Bundeswirtschaftsminister überein.“ Der Minister ergänzte, der Staat müsse noch handlungsfähig sein, falls mit Gas- und Öl-Embargos eine „zweite Welle der Auswirkungen“ für Unternehmen komme. Er verwies dabei darauf, der Bund habe wegen der gestiegenen Energiekosten Kredit- und Bürgschaftsprogramme aufgelegt habe, um die Liquidität von Unternehmen zu sichern. Außerdem gebe es für einen eng begrenzten Kreis energieintensiver Unternehmen ein Zuschussprogramm. Weil in Brandenburg aber eher kleinere und mittelständische Unternehmen das Rückgrat der Wirtschaft bildeten, habe er in einem Brief Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gebeten, eine Erweiterung des Zuschussprogramms für diese Unternehmen zu prüfen.

Sobald uns weitere Antworten vorliegen, tragen wir sie an dieser Stelle nach.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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