Mittwoch, 09. Februar 2022

Stadt Remscheid und McArthurGlen begraben Projekt Outletcenter

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„Damit ist das Projekt erst einmal in weite Ferne gerückt. Ob es angesichts der enormen Veränderungen im Einzelhandel überhaupt noch eine Zukunft haben kann, ist wohl mehr als fraglich.“ So lautete unser Fazit am 26. Januar zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem dieses den Bebauungsplan für das Outletcenter Remscheid gekippt hat.

Heute hat die Stadt Remscheid nun genau dies bekannt gegeben. Voraussetzung für Investor McArthurGlen, das Projekt weiter zu verfolgen, so die Stadt, wären ein bestandskräftiger Bebauungsplan, eine bestandskräftige Baugenehmigung und die bestandskräftige Einziehung der Wupperstraße auf der Basis einer Verkaufsflächengröße von 20.000 m². Beide Seiten, Stadt wie Investor, stimmten darin überein, „dass der Aufwand, die Kosten und die Risiken, dies  zu erreichen, unverhältnismäßig hoch seien. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, müssten erneut mehrere Millionen Euro Planungs-, Gutachten und juristische Beratung investiert werden. Ein neues Bebauungsplan-Verfahren – einschließlich der erwartbaren Klagen – würde sich aus heutiger Sicht über mindestens fünf bis sieben Jahre hinziehen.“

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz konstatiert laut Pressemitteilung, „dass ein für beide Seiten wichtiges und zukunftsweisendes Vorhaben an dem Widerstand einiger weniger Kläger und an einem nur schwer nachvollziehbaren Urteil gescheitert ist“. Man müsse sich vor Augen führen, dass es ein Grundstück gebe, einen Investor, keine Konkurrentenklagen, kein vorheriges Windhundrennen um die Frage, wer denn investiere und ein mehrfach wiederholtes positives Votum des Rates. „Und dennoch darf das DOC aus formaljuristischen Gründen infolge einer zwischenzeitlich veränderten Rechtsprechung nicht umgesetzt werden. Daraus kann man kaum schlau werden! Das ist für viele Menschen in unserer Stadt nicht nachvollziehbar“, echauffiert sich Mast-Weisz.

Ja, das ist natürlich misslich. Wie einfach wäre es doch nur ohne Regeln und Rechtsprechung. Vielleicht hat McArthurGlen jetzt aber einfach nur den Stecker gezogen, weil auch den Briten klar ist, dass ein DOC in der Nach-Corona-Zeit möglicherweise gar nicht mehr so lukrativ ist. Die Stadt bedankt sich jedenfalls bei McArthurGlen, „die bereits bisher 16 Millionen Euro investiert haben und nun abschreiben müssen“ für die gemeinsame Arbeit an dem Projekt. Entwicklungschef Gary Bond von McArthurGlen und Oberbürgermeister Mast-Weisz seien zum Ergebnis gelangt, verkündet die Stadt, „dass man sich gezwungen sehe, einander die Hand zu geben und ohne gegenseitige Vorwürfe auseinander zu gehen und zu konstatieren, dass ein für beide Seiten wichtiges und zukunftsweisendes Vorhaben an dem Widerstand einiger weniger Kläger und an einem nur schwer nachvollziehbaren Urteil gescheitert ist“.

Auch McArthurGlen drückt noch einmal auf die Tränendrüse: „Wie soll ein Investor noch verlässlich planen können, wenn trotz aller politischer Zustimmung eine solche Investition nicht aus sachlichen, sondern ausschließlich formalen Gründen scheitert“, lässt sich Henning Balzer in der Pressemitteilung zitieren. Für McArthurGlen sei das Urteil auch ein Warnruf für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Um den sorgen wir uns auch häufiger, aber nicht wegen einer gescheiterten Ansiedlung eines Outletcenters.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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