Mittwoch, 26. Januar 2022

Bundesverwaltungsgericht hat Bebauungsplan für das geplante Outletcenter Remscheid gekippt

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Nachdem bereits das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) im Oktober 2020 den Bebauungsplan für das geplante Outletcenter in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt hatte, hat gestern auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) so entschieden. Nach den Vorstellungen der Kommune und des Investors (Mac Arthur Glen) soll in Remscheid auf einem 11,5 ha großen Gebiet im Stadtteil Lennep auf einer als Sondergebiet (SO1) festgesetzten Fläche ein Designer Outlet Center (DOC) entstehen. Nach den Vorgaben des aufgehobenen Bebauungsplans sollte „ein“ Designer Outlet Center mit einer Gesamtverkaufsfläche „von jedenfalls 12 000 qm und höchstens 20 000 qm“ errichtet werden. Die Verkaufsflächen sollten im Erdgeschoss und zu einem Anteil von 20 Prozent im ersten Obergeschoss zulässig sein.

Dies sind nach Auffassung des OVG Münster unzulässige Vorgaben. Eine Gemeinde dürfe die Zahl der Vorhaben in einem Sondergebiet nicht beschränken. Infolgedessen könnten auch die Festsetzungen zur Verkaufsfläche keinen Bestand haben, weil die Verkaufsfläche nicht gebietsbezogen beschränkt werden dürfe. Es fehle auch eine Rechtsgrundlage für die Verteilung der Verkaufsflächen zwischen dem Erdgeschoss und dem Obergeschoss. Das BVerwG ist dieser Auffassung gefolgt. In der Pressemitteilung zum noch unveröffentlichten Urteil heißt es, solche Festsetzungen lasse die Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur als Bestimmungen zur Art der baulichen Nutzung zu. Die Gemeinde sei befugt, die Verkaufsfläche für einzelne Vorhaben festzusetzen. Einen solchen Vorhabenbezug habe der Plan aber nicht wirksam hergestellt; aus Umständen außerhalb des Plans, etwa städtebaulichen Verträgen oder den Eigentumsverhältnissen, könne sich der Vorhabenbezug nicht ergeben.

Damit ist das Projekt erst einmal in weite Ferne gerückt. Ob es angesichts der enormen Veränderungen im Einzelhandel überhaupt noch eine Zukunft haben kann, ist wohl mehr als fraglich.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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