Freitag, 17. Dezember 2021

EK/servicegroup richtet eindringlichen Appell an Wirtschaftsminister Habeck

Blogeintrag | Kommentare (0)

Der Vorstandsvorsitzende der EK/servicegroupFranz-Josef Hasebrink, der zugleich Vizepräsident des Mittelstandsverbunds ZGV ist, hat in einem offenen Brief (der vor der Entscheidung des OVG Lüneburg verfasst wurde) eindringlich an Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck appelliert, die wirtschaftlichen Existenzsorgen des Einzelhandels aufgrund der Coronabeschränkungen nicht aus dem Blick zu verlieren. Zunächst bestärkt Hasebrink in seinem Brief die Ampel-Koalition in dem Kurs, flächendeckende Lockdowns zu verhindern: „Als europäischer Verbund von fast 4.000 Einzelhandelsunternehmen mit über 6.000 Geschäften begrüßen wir dabei ausdrücklich die mit dem aktuell beschlossenen Infektionsschutzgesetz einhergehende Entscheidung, Gesellschaft und Wirtschaft nicht erneut mit einem vollständigen Lockdown bundesweit lahmzulegen, sondern gezielt gegen Corona-Hotspots auf Landes- bzw. kommunaler Ebene vorzugehen.“

Allerdings, so Hasebrink weiter, seien bei den jüngsten Maßnahmen die berechtigten Belange des Einzelhandels unberücksichtigt geblieben: „Einmal mehr steht dabei allerdings neben der Praktikabilität die Frage der Rechtssicherheit im Raum: Eine staatlich angeordnete 2G-Kontrollpflicht kurzfristig auf den Einzelhandel zu übertragen, ist nicht so einfach umsetzbar. Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer sind keine geschulten Ordnungskräfte, die die unterschiedlichsten Impf- und Genesenen-Nachweise auf ihre Gültigkeit prüfen können. Die Unternehmer im Falle von unbeabsichtigten Verstößen mit hohen Bußgeldern zu überziehen, verletzt dabei nicht nur das Gebot der Fairness: Es erzeugt weitere Verwerfungen im Handel, die es zu vermeiden gilt.“

Sehr eindringlich mahnt Hasebrink bei den derzeit geltenden Einschränkungen die wirtschaftlichen Auswirkungen im Einzelhandel nicht außer Acht zu lassen. Die Innenstädte bezögen ihre Anziehungskraft „aus dem Dreiklang von Handel, Gastronomie und Erlebnisvielfalt“. Restriktionen gegen Restaurants, Kneipen oder Kinos träfen „deshalb auch den Einzelhandel und wirken sich unmittelbar auf die Umsatz- und Ertragssituation der Fachgeschäfte aus“. Aus diesen Gründen seien „höhere Investitionen in die Stadtentwicklung genauso notwendig wie die Umsetzung belebender City-Konzepte. Zusätzlich braucht es für die wichtige Digitalisierung des mittelständischen Einzelhandels staatliche Unterstützung. Gleichzeitig sind neue Regeln für den digitalen Handel notwendig, um die übergroße Marktmacht der global agierenden Plattformen zu beschränken.“

Nach mehr als 20 Monaten pandemiebedingter Umsatz- und Ertragsausfälle und der dramatischen Abschmelzung finanzieller Reserven seien die Händlerinnen und Händler trotz der politischen Garantie auf offene Ladentüren unverändert auf die Unterstützung des Staates angewiesen. „Die neuen Regelungen, die das gesellschaftliche Leben und damit auch den Konsum noch weiter einschränken“, so Hasebrink, „sorgen für nicht mehr hinnehmbare Ertragsverluste im stationären Einzelhandel, durch die oftmals nötige Investitionen zum Beispiel in die Digitalisierung des stationär geprägten inhabergeführten Fachhandels nicht möglich sind. Auch hier besteht akuter Handlungsbedarf für die neue Bundesregierung, um Wettbewerbsverzerrungen im Handel zu verhindern.“


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

Zurück zum Blog

Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie bei Ihren Kommentaren unsere Netiquette