Mittwoch, 01. Dezember 2021

HDE legt Rechtsgutachten zur Rechtswidrigkeit von 2G im Handel vor

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Zu den neu ins Auge gefassten Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie gehört auch die Absicht, bundesweit 2G für den Einzelhandel mit Ausnahme besonderer Geschäfte (beispielsweise Lebensmittel, Apotheken und Drogeriemärkte) einzuführen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Dagegen wehrt sich der Handelsverband Deutschland (HDE) mit einem von der Rechtsanwaltskanzlei Noerr erstellten Gutachten. Danach sind 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig.

„2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist. Das Gutachten betont, 2G-Regeln im Handel seien mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.

„2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, betont Genth. Es ehrt den HDE, dass er für seine Mitglieder eine derart massive Einschränkung zu verhindern sucht. Der HDE wird allerdings auch wissen, dass diese Vorbringen aktuell auf wenig Gegenliebe bei der Politik stößt. Die weiß sich zudem mit einer Mehrheit der Bevölkerung einig, die nach scharfen Kontaktbeschränkungsmaßnahmen für Nichtgeimpfte ruft. Es gehört daher wenig Fantasie dazu, sich vorzustellen, dass morgen eine entsprechende bundesweite Regelung beschlossen werden wird.

Deshalb pocht der HDE zusätzlich auch schon einmal auf deutlich bessere Coronahilfen für die Branche. „Wenn 2G deutschlandweit beim Einkauf eingeführt wird“, so Genth, „dann braucht es aus rechtlichen Gründen umfassende Entschädigungsregelungen, die den betroffenen Einzelhandelsunternehmen klare Rechtsansprüche vermitteln. Das muss dann deutlich mehr sein als die bisherigen Fixkostenzuschüsse.“ Die heute vorgesehenen, anteiligen Fixkostenhilfen ersetzten allenfalls einen Bruchteil von ca. einem Viertel der tatsächlichen durch die Maßnahmen entstandenen Verluste der Einzelhändler.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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