Dienstag, 23. November 2021

Der Einzelhandel muss sich erneut auf wenig belebte Innenstädte einstellen

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Wer aktuell Pressekonferenzen der Landesregierungen verfolgt, den beschleicht das Gefühl, es könne nicht mehr lange dauern, bis es einen erneuten bundesweiten Lockdown geben wird. Sachsen hat einen solchen praktisch schon für die eigenen Landesteile angeordnet, wenn auch nur befristet bis zum 12. Dezember. Ähnlich verfährt Bayern (befristet bis zum 15. Dezember) für bestimmte Landkreise. In allen anderen Landesteilen gilt dort im Prinzip ein Lockdown für Ungeimpfte. Darauf setzt auch Baden-Württemberg. Aber auch in den Bundesländern, in denen die Corona-Lage deutlich besser ist, klingt die Sorge durch, demnächst auf dieses Mittel nicht mehr verzichten zu können. Ein wichtiges Datum ist dabei der 9. Dezember, an dem die Ministerpräsidentenkonferenz das nächste Mal tagt.

Wir wollen an dieser Stelle nicht analysieren, wer dafür Verantwortung trägt, denn da gibt es bei ehrlicher Betrachtung viele. Es soll an dieser Stelle auch nicht darum gehen, ob ein bundesweiter Lockdown gegenwärtig verfassungsgemäß wäre. Wir wollen vielmehr das Bewusstsein im Handel schärfen, dass es bald wieder deutlich leerer in den Innenstädten und damit auch in den Läden werden dürfte.

Und das gilt unabhängig davon, dass bisher für den Handel in den Corona-Verordnungen der Länder noch weitestgehend Ausnahmen vorgesehen sind (in Berlin gilt allerdings ab dem 27. November auch im Einzelhandel mit Ausnahme der Grundversorgung 2G). Aber Niedersachsen Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat auf der heutigen Landespressekonferenz seinerseits darauf hingewiesen, er rechne damit, dass mit oder ohne gesetzliche Beschränkungen viele Menschen in der Weihnachtszeit den Weg in die Innenstädte meiden könnten. Wir sehen es leider ähnlich. Dafür sorgen allein schon die neuen Bestimmungen zur Nutzung des ÖPNV. Und wer die medialen Reaktionen auf den Karnevalsauftakt in Köln verfolgt hat, kann sich unschwer ausrechnen, welche Beiträge gesendet und gedruckt werden, sollte es zu Menschenaufläufen in Fußgängerzonen kommen. Am Samstag ist der erste Advent. Das Szenario einer gedrängten Menschenmasse beim Weihnachtseinkauf rückt damit unweigerlich näher. Spätestens danach dürften Rufe nach Einschränkungen im stationären Handel lauter werden

Ob der Einzelhandel (ausgenommen der Lebensmitteleinzelhandel) es will oder nicht, ob es ihm gefällt oder nicht, er wird erneut Strategien entwickeln müssen, Kunden zu erreichen und zu bedienen, ohne dass diese zwingend sein Geschäft betreten. Der Fachhandel kann dies, er hat es während des Lockdowns zum Ende des letzten Jahres und zu Beginn dieses Jahres bewiesen. Er wird es auch erneut können. Aber es wird auch für das eine oder andere Geschäft wahrscheinlich das Aus bedeuten. Und daran werden weder die Verlängerung bestehender Hilfen noch neue Hilfen, wie sie beispielsweise Niedersachsen heute angekündigt hat, etwas ändern. Ach ja, Althusmann hat auf der gleichen Pressekonferenz die wirtschaftlichen Umsatzausfälle für 2020 und 2021 auf 325 Milliarden Euro beziffert.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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