Mittwoch, 20. Oktober 2021

Arbeitgeberverbände warnen vor sprunghafter Anhebung des Mindestlohns

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Es hat etwas gedauert, aber langsam werden die Proteste der Arbeitgeberverbände zur geplanten Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro vernehmbarer. Aktuell beträgt er noch 9,60 Euro, steigt aber aufgrund der Beschlüsse der Großen Koalition zum 1. Januar 2022 bereits auf 9,82 Euro (und würde ab dem 1. Juli 2022 aufgrund dieser Beschlüsse 10,45 Euro betragen). BDA-Präsident Rainer Dulger hatte bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Sondierungspapiers Kritik an dieser deutlichen Erhöhung geübt: „Dass nun die Mindestlohnkommission ausgehebelt werden soll, ist ein schwerer Eingriff in die Tarifautonomie. Das ist brandgefährlich. Ein Mindestlohn von 12 Euro würde in über 190 Tarifverträge eingreifen und über 570 tariflich ausgehandelte Lohngruppen überflüssig machen. Eine derartige Mindestlohngrenze würde eine enorme Lohnspirale nach oben erzeugen und somit den Arbeitsmarkt für Geringqualifizierte unheimlich erschweren.“

Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht diese Pläne kritisch und warnt inzwischen eindringlich vor den möglichen Folgen. „Die Politik maßt sich hiermit an, besser als die Experten der unabhängigen Mindestlohn-Kommission zu wissen, was wirtschaftlich für Unternehmen aktuell noch darstellbar ist“, kommentiert  HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth das Vorhaben. Mit der sprunghaften Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde im nächsten Jahr komme es zu einem massiven Eingriff in die Tarifverträge zahlreicher Branchen, betont der HDE. „Unter dem Mindestlohn liegende Tariflöhne“, so Genth, „werden einfach so verdrängt. Dabei können nur die Tarifvertragsparteien die wirtschaftliche Belastbarkeit der Unternehmen in ihrer Branche beurteilen.“ Der HDE befürchtet, für Geringqualifizierte werde der Einstieg in Beschäftigung damit „deutlich erschwert“.

Was bisher kaum öffentlich beachtet wurde, worauf wir aber bereits hingewiesen haben: Die Erhöhung hat auch massive Auswirkungen auf die Arbeitszeit Geringfügig Beschäftigter. Bei einem Mindestlohn von 12 Euro können Arbeitgeber sie nur noch 43,33 Stunden im Monat beschäftigen, sofern gleichzeitig – wie ebenfalls im Sondierungspapier festgehalten – die Verdienstgrenze auf 520 Euro erhöht werden sollte (beim aktuellen Satz von 450 Euro wären es gar nur noch 37,5 Stunden). Beim aktuell geltenden Mindestlohn von 9,60 Euro und der derzeitigen Höchstverdienstgrenze von 450 Euro können derart Beschäftigte immerhin noch 46,87 Stunden im Monat tätig sein. Diese zeitliche Beschränkung bei den Geringfügig Beschäftigten erhöht die finanzielle Belastung für die Unternehmen nochmals.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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