Mittwoch, 29. September 2021

IHK Köln ändert erneut Pläne zur Hauptverwaltung

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Im Juni 2020 berichteten wir über die damaligen Machtkämpfe der IHK Köln auf Kosten ihrer Mitglieder. Neben personellen Querelen ging es dabei auch um die Pläne der IHK zum Verkauf ihres bisherigen Hauptgebäudes in der Kölner Innenstadt. Seit gut zehn Jahren wird in der IHK darüber gestritten, wie mit dem Gebäude zu verfahren ist. 2019 wurde beschlossen, es zu verkaufen und eine neue Immobilie in Köln-Mülheim zu erwerben. Das ist inzwischen für 39,2 Millionen Euro geschehen.

Begründet wurde der Verkauf des bestehenden Gebäudes damit, eine Sanierung sei mit unkalkulierbaren Kosten verbunden, wofür es in Köln zahlreiche Beispiele gibt. Denkwürdiger Höhepunkt ist die Sanierung der Oper, bei der sowohl Zeit- wie Kostenplan in einem unvorstellbaren Maße aus dem Rahmen gefallen sind (vgl. Mi 19/19). Dort nähern sich die Kosten inzwischen 900 Millionen Euro bei geplanten 253 Millionen Euro! Die Vollversammlung der IHK hatte ehemals beschlossen, für die Sanierung des bestehenden Gebäudes nicht mehr als 40 Millionen Euro auszugeben. Bereits 2018 gab es aber nur ein Angebot eines Generalunternehmers über 57 Millionen Euro. Billiger wird es auf keinen Fall, denn das Gebäude steht unter Denkmalschutz und weist einen umfangreichen Sanierungsbedarf auf. Nicht zuletzt drohen hohe Kosten wegen einer Asbest-Entfernung und der Anpassung des Brandschutzes an aktuelle Vorgaben.

Die im Januar 2020 neu gewählte IHK-Präsidentin Dr. Nicole Grünewald stoppte den Verkaufsprozess des bestehenden Gebäudes, wogegen sich wiederum eine namhafte Opponentengruppe in der IHK erfolglos zur Wehr setzte (vgl. Mi 13/20). Grünewald machte sich Einwände zu eigen, die IHK benötige kein reines Bürogebäude in einem rechtsrheinischen Außenbezirk (wie das erworbene in Köln-Mülheim), sondern ein Haus der Begegnung in der Innenstadt. Der seit dem 1. September 2021 amtierende Hauptgeschäftsführer der IHK zu Köln, Dr. Uwe Vetterlein, drückte es am 18. September im Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger so aus: Deshalb haben wir bereits im April einen neuen, professionellen, nur an der Sache orientierten Prozess aufgesetzt, der extern begleitet wird. Ein erstes entscheidendes Element dieses Prozesses war eine Befragung der Mitglieder der Vollversammlung und weiterer Stakeholder, was für sie eine IHK ausmacht. Dieses Ergebnis liegt vor. Die weit überwiegende Mehrheit sieht die IHK als Ort der Vernetzung und des Austauschs, der politischen Willensbildung in Gremien, der Beratung und Bildung.

Und siehe da: Inzwischen hat die Vollversammlung am 20. September beschlossen, nun doch die bestehende Hauptverwaltung zu sanieren oder in der Innenstadt neu zu bauen! IHK-Präsidentin Grünewald ließ sich dazu wie folgt in der Pressemitteilung der Kammer zitieren: „Die Zwischenergebnisse des beauftragten Anforderungsprofils für das IHK-Gebäude der Zukunft sind eindeutig: Zur DNA einer IHK gehören Aus- und Weiterbildung, Interessenvertretung, Veranstaltungen und Netzwerken gleichermaßen. Dafür ist ein reines Bürogebäude nicht geeignet. Eine IHK der Zukunft ist mehr als eine Verwaltung. Wir wollen und werden gestalten.“ Das bereits erworbene neue Gebäude soll entweder verkauft, vermietet oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Dass dies alles die Zwangsmitglieder der IHK Köln teuer bezahlen werden, versteht sich trotz gestiegener Immobilienpreise in Köln von selbst. Dagegen stehen schon die gewaltigen Kosten, die bisher für das Projekt durch Gutachten und Planungen entstanden sind. Hinzu kommen dann noch die Kosten der Sanierung oder eines Neubaus. Dass Bauen aus vielerlei Gründen inzwischen noch teurer geworden ist, als es 2019 schon war, ist allgemein bekannt. Auch ein nunmehr angedachter Neubau in der Innenstadt ist nicht für 40 Millionen Euro zu errichten. Die Kölner IHK-Mitglieder werden deshalb auch bereits darauf eingestimmt, der ehemalige Kostendeckel sei so nicht mehr zu halten. Wir prognostizieren mal, sie sollten sich nicht wundern, wenn ihnen am Ende für diese besondere Form des Gebäudemanagements eine Rechnung über 100 Millionen Euro präsentiert werden würde. Tun können sie dagegen letztlich wenig. Dank des bundesdeutschen Gesetzgebers können sie aus der Kammer nicht austreten.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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