Mittwoch, 01. September 2021

Baden-Württemberg schaltet „Anonymes Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung“ frei

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Baden-Württembergs neuer Finanzminister Dr. Danyal Bayaz macht gleich zu Beginn seiner Amtszeit klar, wo unter ihm die Schwerpunkte der Finanzpolitik gesetzt werden: bei der Verfolgung vermuteter Steuerhinterziehung. Aktuell teilt das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg mit, es habe ein anonymes Hinweisgebersystem für Finanzämter eingeführt: „Das neue Hinweisgeberportal bietet Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und anonymen Kommunikationsweg, um Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anzuzeigen.“ Nun ist es unbestritten ein legitimes Ziel des Staates, Steuerhinterziehung zu verfolgen. Allerdings ist auch bekannt, dass schon in der Vergangenheit anonyme Anzeigen gerne benutzt wurden, um persönliche Rachefeldzüge einzuleiten. Nicht immer stand dann am Ende der Ermittlungen fest, dass es tatsächlich Steuervergehen gab.

Von daher wäre wünschenswert, dass die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg nicht den Eindruck erweckt, jede Anzeige führe zur Bestrafung eines Steuersünders, der sonst nicht entdeckt worden wäre. Die Pressemitteilung wie das Portal selbst erwecken jedoch einen ganz anderen Eindruck. Dort ist nämlich nicht von Verdachtsmeldungen die Rede, sondern von Verstößen. Bayaz lässt sich wie folgt zitieren: „So können wir Steuerbetrug besser verfolgen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Außerdem treiben wir die Digitalisierung voran und ermöglichen eine einfache Kommunikation zwischen Steuerverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern.“

Die Bürgerinnen und Bürger haben sicher weder in Baden-Württemberg noch im Rest der Republik etwas gegen verbesserte Digitalisierung und eine Vereinfachung ihrer normalen Kommunikation mit der Steuerverwaltung. Dass dies aber nun zunächst ausgerechnet bei anonymen Anzeigen geschieht, spricht Bände, wie der neue Finanzminister und die neue Regierung ihre Bürger einschätzen. Auf dem Portal selbst ist nicht etwa die Rede vom Verdacht einer Steuerstraftat, sondern dort heißt es. „Mit dem anonymen Hinweisgebersystem der Steuerverwaltung Baden-Württemberg können Sie den baden-württembergischen Finanzämtern diskret, sicher und anonym Anzeigen von Steuerstraftaten oder sonstigen Verfehlungen gegen Steuergesetze melden. Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, über ein Postfach auch nach der Abgabe der Anzeige mit der zuständigen Steuerfahndungsstelle anonym zu kommunizieren.“

Den Steuerbürgern in Baden-Württemberg bleibt nur zu wünschen, dass das anonyme Portal nicht dazu führt, dass sich die Bearbeitung der Steuerklärungen verzögert, während die am Ende tatsächlich festgesetzten Mehrsteuern weit hinter dem zurückbleiben, was sich die Finanzverwaltung erhofft.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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