Freitag, 27. August 2021

Mittelstandsverbund fordert niedrigere Rückzahlungszinsen auch für Zeiten vor 2019

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Vergangene Woche Mittwoch hatten wir über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berichtet, mit dem die Karlsruher Verfassungshüter die Höhe steuerlichen Nachforderungszinsen ab 2014 für verfassungswidrig erklärt haben, allerdings eine gesetzliche Korrektur erst ab 2019 vom Gesetzgeber fordern. Das hatten wir deutlich kritisiert. Auch der MITTELSTANDSVERBUND will dies so nicht akzeptieren. Sein Präsident Eckhard Schwarzer erklärt gegenüber ‘mi’:

„Seitens des Mittelstandes begrüßen wir dieses Urteil ausdrücklich. Schließlich entspricht es unserer seit Jahren immer wieder vorgetragenen Forderung. Völlig unverständlich ist allerdings die Befristung. Während die Verfassungswidrigkeit auf den Zeitraum ab 2014 formuliert ist, soll die Rückzahlung erst ab dem Jahr 2019 erfolgen. Wie passt das zusammen? Sollen die kleinen und mittleren Unternehmen auf eine Rückzahlung verzichten, trotz festgestellter Inkompatibilität mit der europäischen Zinspolitik im zurückliegenden Jahrzehnt? Hier sind Regierung und Parlament gefordert, eine an die jahrelange Zinsrealität angepasste Gerechtigkeit herzustellen!“

Und Schwarzer hat noch eine weitere Forderung an den Gesetzgeber, die er endlich im Zuge der überfälligen Neuregelung der steuerlichen Nachforderungszinsen beheben sollte: „Der Gesetzgeber muss jetzt die Gelegenheit nutzen, die Zinsen im gesamten Steuerrecht an die Realität anzupassen. Das betrifft vor allem die vorgeschriebene Abzinsung bei Pensionsverpflichtungen, die sowohl die Bilanzen als auch die Altersvorsorge als solche belastet.“ Da können wir ihm nur zustimmen. Nutzen Sie den Endspurt im Wahlkampf, um dies bei Hausbesuchen Ihrer Wahlkreisabgeordneten anzusprechen.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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