Am 31. Januar ist die Frist zur Abgabe der „Feststellungserklärung zur Grundsteuer“ abgelaufen. Ab jetzt sind Grundeigentümer rechtlich mit ihrer Meldung in Verzug und es können Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Seit gestern gibt es eine Ausnahme dazu für Immobilieneigentümer in Bayern. Dazu später mehr. Die Frist lief ursprünglich bereits am 31. Oktober 2022 ab, wurde aber durch die Vereinbarung der Finanzbehörden der Länder, die am 4. November 2022 vom Bundesministeriums der Finanzen (BMF) öffentlich bekannt gemachte wurde, bis zum 31. Januar 2023 verlängert. So weit, so gut. Offenbar gilt die Frist aber nicht für alle. Zumindest könnte man den Eindruck gewinnen.
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