Monday, January 31. 2022
Die großen Lebensmittel-Anbieter sind während der Corona-Pandemie viel als ungerechtfertigte Nutznießer der Öffnungsbeschränkungen der Nonfood-Konkurrenz gescholten worden, weil sie zum Teil auf diese Situation ganz gezielt mit einer Ausweitung des eigenen Nonfood-Sortimentes reagiert haben. Aber jetzt machen sie sich für den gesamten Einzelhandel stark. Die fünf großen Anbieter im LEH, ALDI Nord, ALDI Süd, EDEKA, REWE und Lidl & Schwarz, haben einen gemeinsamen Brief an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt gerichtet, in dem sie die vollständige Aufgabe der 2-G-Regelung für den Einzelhandel fordern.
Sie stellen dazu fest, auf „Basis unserer nunmehr fast zweijährigen Erfahrungen mit der Pandemie können wir feststellen, dass der Einzelhandel mit den geeigneten Hygienekonzepten (maßgeblich Maskenpflicht und Abstandswahrung) kein Infektionsherd ist. Das gilt u.E. unabhängig von den gehandelten Sortimenten.“
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Friday, January 28. 2022
Unter den Einschränkungen zur Abwehr der Corona-Pandemie leiden gerade auch junge Menschen sehr stark. Sei es wegen der fehlenden schulischen Kontakte, sei es wegen der vielen Einschränkungen im Freizeitbereich. Es gibt einen weiteren Bereich, der seltener in den Blickwinkel der breiten Öffentlichkeit gerät, der gleichwohl ebenfalls sehr belastend sein kann: die Einschränkungen bei der Lehrlingsausbildung. Viele Jugendliche mussten ihre Ausbildung abbrechen, weil ihr Ausbildungsbetrieb zur Fortführung der Ausbildung nicht mehr in der Lage war. Viele haben aus dem gleichen Grund erst gar keine Ausbildungsstelle mehr bekommen. Das ist irgendwann auch der Politik aufgefallen, die daraufhin Förderprogramme für Ausbildungsbetriebe aufgelegt hat, die für kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte KMU, gelten.
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Thursday, January 27. 2022
Während die Große Koalition unter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier noch zum Ende ihrer Regierungszeit für 2022 von einem Wirtschaftswachstum von 4,1 Prozent ausging, hat der neue Bundeswirtschaft- und Klimaminister Dr. Robert Habeck diese Prognose bei seiner gestrigen Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts 2022 einkassiert. Seine Fachleute gehen nur noch von einem Wirtschaftswachstum von 3,6 Prozent in diesem Jahr aus.
Habeck selbst ordnet diese Projektion so ein: „Die Folgen der Corona-Pandemie sind weiterhin spürbar und etliche Unternehmen haben damit zu kämpfen. Dennoch ist unsere Wirtschaft weiter robust. Auch die Perspektiven für Arbeitsmarkt sehen ganz gut aus. Gleichzeitig müssen wir jetzt die Weichen richtig stellen, um schnell raus aus der Krise zu kommen. Investitionen, Effizienz und Tempo sind wichtig.“ Um Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit weiter zu sichern, müsse die wirtschaftliche Erholung zugleich mit effektivem Klimaschutz und nachhaltigem Fortschritt einhergehen. Diese Transformation sei eine historische Herausforderung, aber auch eine große Chance. Die Regierung werde – beginnend mit diesem Jahr – die Soziale Marktwirtschaft schrittweise im Sinne einer Sozial-ökologischen Marktwirtschaft weiterentwickeln.
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Wednesday, January 26. 2022
Nachdem bereits das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG Münster) im Oktober 2020 den Bebauungsplan für das geplante Outletcenter in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt hatte, hat gestern auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) so entschieden. Nach den Vorstellungen der Kommune und des Investors (Mac Arthur Glen) soll in Remscheid auf einem 11,5 ha großen Gebiet im Stadtteil Lennep auf einer als Sondergebiet (SO1) festgesetzten Fläche ein Designer Outlet Center (DOC) entstehen. Nach den Vorgaben des aufgehobenen Bebauungsplans sollte „ein“ Designer Outlet Center mit einer Gesamtverkaufsfläche „von jedenfalls 12 000 qm und höchstens 20 000 qm“ errichtet werden. Die Verkaufsflächen sollten im Erdgeschoss und zu einem Anteil von 20 Prozent im ersten Obergeschoss zulässig sein.
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Ein Beitrag von Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold
In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 8. Dezember 2021 zeigte sich das Verwaltungsgericht Trier (VG) großzügig, was die Befugnis von Behörden anbelangt, gewährte Corona-Soforthilfen zurückzufordern. Unternehmen, die Corona-Soforthilfen erhalten haben oder Ansprüche auf Auszahlung solcher Hilfen geltend machen wollen, sollten sich von dieser Entscheidung nicht verunsichern lassen. Im entschiedenen Fall waren einem Getränkehandel Soforthilfen in Höhe von knapp 60.000 Euro für die Monate November und Dezember 2020 zugeflossen. Die Bewilligungsbescheide waren unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Einige Monate später lehnte die Behörde die Bewilligung unter Hinweis auf den Vorbehalt ab und verlangte die Rückzahlung der ausgezahlten Gelder.
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So langsam wäre es Zeit, dass die Ministerpräsidenten sich darauf verständigen, die 2-G-Regelung im Einzelhandel bundesweit aufzuheben, bevor in sämtlichen Bundesländern die Verwaltungsgerichte diese Regelung kippen. Nach Niedersachsen, Bayern und dem Saarland musste sich gestern auch die baden-württembergische Landesregierung sagen lassen, dass die 2-G-Regelung im Einzelhandel in der vorliegenden Form rechtswidrig ist.
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Tuesday, January 25. 2022
Die Politik verliert zunehmend dank der Gerichte die Kontrolle über die von ihr gewünschten Corona-Schutzmaßnahmen, die häufig nicht mehr der realen Bedrohungslage entsprechen. Nachdem bereits drei Gerichte die 2-G-Regelung im Einzelhandel für ihr jeweiliges Bundesland außer Vollzug gesetzt haben (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, OVG Lüneburg und OVG des Saarlandes) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg jetzt nachgelegt. Mit einem unanfechtbaren Beschluss vom heutigen Tag hat es auch die schwer verständliche niedersächsische 2-G-Regelung für Sport unter freiem Himmel außer Vollzug gesetzt.
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Monday, January 24. 2022
Ein Beitrag von Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold
Ich rege mich nicht besonders gern auf. Und wenn, dann am liebsten über den oder die Richtigen. Daher dauert es meistens lange, bis ich Dampf ablasse. Oft ist mein Ärger auch schon verraucht, bevor ich herausgefunden habe, wem er gelten sollte. Diesmal habe ich den Schuldigen vorher gefunden. Deshalb hier ein Warnhinweis an empfindliche Leser: Achtung, dieser Kommentar wurde vom Zorn diktiert. Aber warum und auf wen?
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„Hier in München geistern rotgrüne (SPD/Grüne) Gedanken umher, den Preise für einen Handwerksausweis von jetzt 265 € auf 720 € zu erhöhen. Das bedeutet für unser kleines Unternehmen, mit drei Außendienst-Fahrzeugen eine Erhöhung von jetzt 795 € auf zukünftig 2.160 € pro Jahr!!! Zusätzliche zu den ständig steigenden Benzinpreisen.“ Mit diesen Worten wandte sich vergangene Woche ein Münchner Fachhändler an die markt-intern-Redaktion Consumer Electronics.
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Saturday, January 22. 2022
Nach dem OVG Lüneburg und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat gestern das OVG des Saarlandes als drittes Gericht die 2-G-Regel im Einzelhandel gestoppt. Die saarländischen Richter gaben einem Eilantrag der Ceconomy (Betreiberin der MediaMarkt und Saturn Fachmärkte) auf einstweilige Außervollzugsetzung der Regelung statt. Nach der beanstandeten Bestimmung ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt unter anderem zu den Elektronikmärkten verwehrt. Aufgrund dieser unanfechtbaren Entscheidung gilt auch im Saarland bis auf Weiteres die 2-G-Regelung im Einzelhandel generell nicht mehr. Ministerpräsident Tobias Hans hat bereits angekündigt, die Verordnung entsprechend ändern zu wollen.
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Friday, January 21. 2022
„Die Pandemie kann nicht länger der archimedische Punkt sein, von dem aus wir alles andere betrachten. Sonst gehen überall die Proportionen verloren. Das Verlangen nach Normalität ist nicht frivol. Die Skepsis gegenüber überbordenden staatlichen Interventionen und Ausgaben ist keine Verantwortungslosigkeit, die Leben aufs Spiel setzt.“
Chefredakteur Eric Gujer in ‘Der andere Blick’ der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ)
Am 18. Januar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Beschluss vom 6. Dezember 2021 veröffentlicht, der es in sich hat. Es geht um die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juli 2020, mit dem dieser das Thüringer Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde erst gar nicht zur Entscheidung angenommen, die Ablehnung allerdings mit einer ausführlichen Begründung versehen.
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Thursday, January 20. 2022
Ein Gastkommentar von DIETRICH W. THIELENHAUS
Die Realitäten sind dabei, die neue Bundesregierung einzuholen. Noch werden die jeweiligen Claims abgesteckt sowie die Stärken und Schwächen der Koalitionspartner ausgelotet. Der amtierende Bundeswirtschaftsminister hat sich bisher nicht gerade durch Erfahrung und Bekenntnisse zur Marktwirtschaft hervorgetan. Exakt solch einen Politiker braucht das Land aber, um die ökonomischen Folgen der Pandemie, die Notlage vieler Unternehmen, die galoppierende Inflation, die verfehlte EZB-Zinspolitik und die Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu überwinden. Doch auch in der Politik besteht die Möglichkeit, an und mit seinen Aufgaben zu wachsen.
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Die journalistische Behandlung der aktuellen Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen ist ein erneutes Beispiel dafür, wie die Bewertung von Sachverhalten durch viele Medien nicht mehr von den Fakten, sondern den politischen Vorlieben geprägt wird. Die Tatsache, dass der Grüne-Bundesvorstand sich selbst im vergangenen Jahr eine steuerfreie Corona-Prämie über 1.500 Euro gezahlt hat, ist an sich zumindest ein moralisch durchaus kritikfähiger Sachverhalt. Ob er am Ende strafrechtlich zu ahnden ist, steht auf einem anderen Blatt. Zudem betrifft der Vorwurf teilweise Personen, die inzwischen hohe Regierungsämter innehaben. Betrachtet man jedoch die Berichterstattung vieler Medien darüber, wird daraus eher eine lässliche Sünde.
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Nachdem bereits im vergangenen Jahr das OVG Lüneburg die 2-G-Regelung für den niedersächsischen Einzelhandel aufgehoben hat, gilt auch im bayerischen Einzelhandel die 2G-Regelung nicht mehr. Gestern gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) seine Entscheidung bekannt, wonach auch in Bayern die 2-G-Regelung rechtswidrig sei. Der BayVGH setzt die Regelung deshalb „vorläufig außer Vollzug“. Die Bayerische Staatskanzlei hat prompt reagiert und angekündigt, die Regelung „im Handel komplett“ aufzuheben und stattdessen nur noch auf das Tragen von FFP2-Masken im Einzelhandel zu setzen. Damit erledigt sich für die Parteien die Durchführung des Hauptverfahrens.
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