Dienstag, 24. August 2021

Ab September gelten für Leuchten neue gesetzliche Regelungen

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Nicht alle Unternehmer dürften auf dem Schirm haben, dass die Neufassung der Ökodesign-Richtlinie der EU und die delegierte Verordnung zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Lichtquellen ab dem 1. September 2021 in Kraft treten. Dies hat zur Folge, worauf das Unternehmen Lightcycle hinweist, dass die Ausphasung weiterer Lampen in zwei Etappen erfolgt. Ganz uneigennützig erfolgt der Hinweis nicht, denn Lightcycle ist ein nicht gewinnorientiertes Gemeinschaftsunternehmen führender Lichthersteller, das bundesweit die Rücknahme ausgedienter Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen sowie Leuchten organisiert und Services zur Erfüllung des Elektroaltgerätegesetzes (ElektroG) anbietet.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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