Montag, 23. August 2021

FDP-Bundestagsfraktion macht konkreten Vorschlag zur Neuregelung der Nachzahlungszinsen bei Steuerforderungen

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Letzte Woche Mittwoch berichteten wir über den längst fälligen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der aktuellen Höhe der steuerlichen Nachzahlungszinsen. Prompt reagiert hat die FDP-Bundestagsfraktion. Die hatte bereits im Dezember 2020 einen Änderungsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, wonach die Höhe der Zinsen statt 0,5 Prozent pro Monat, für jeden Monat ein Zwölftel des Basiszinssatzes im Sinne von § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, zumindest aber 0,1 Prozent“ betragen sollte.

Ihren Antrag begründete die Fraktion damals damit, in Zeiten langandauernder Niedrigzinsen und einem hochkomplexen Steuerrecht sei die geltende Zinshöhe „eine unverhältnismäßige und ungerechte Behandlung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Gerade vor dem Hintergrund eines extrem niedrigen Marktzinses ist eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen geboten.“ Die von der Fraktion vorgeschlagene Neuregelung habe den Vorteil, dass „die Heranziehung des Basiszinssatzes als Referenz für den Nachzahlungszins eine sachlich richtige Anpassung an marktübliche Bedingungen ist, was den Zins realitätsnah macht“. Sie sei außerdem „angesichts der auf moderner Datenverarbeitung gestützten Automation in der Steuerverwaltung auch praktikabel“. Und nicht zuletzt sei sie „ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, die niedrigen Zinsen, von denen der Staat profitiert, auch den Bürgerinnen und Bürgern zu gewähren: Wer wenig Zinsen erhält, soll auch wenig Zinsen zahlen“.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Florian Toncar kommentiert das Urteil gegenüber ‚‘mi’ so: „Einmal mehr muss Karlsruhe dafür sorgen, dass Selbstverständlichkeiten wieder gelten: Wer nachträglich Steuern nachzahlen muss oder erstattet bekommt, soll am Ende genauso dastehen wie alle anderen. Weder ist das Finanzamt eine Sparkasse, noch darf der Zins zu einer zweiten Steuer werden. Union und SPD haben das Problem schlichtweg ignoriert, weil ihnen die Kraft selbst für die kleinsten Reformen abhandengekommen ist. Das gilt gerade für Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der auch bei diesem Thema zur selektiven Wahrnehmung der Realität neigt.“ Zudem weist Toncar darauf hin, die Steuer müsse wesentlich schneller veranlagt werden, „damit von vornherein weniger Forderungen verzinst werden müssen. Dafür brauchen wir dringend die zeitnahe Betriebsprüfung.“


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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