Mittwoch, 21. Juli 2021

EU-Kommission will eine Obergrenze für Bargeldzahlungen von 10.000 Euro einführen

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Politiker betonen hierzulande gerne, die Abschaffung des Bargelds stehe nicht zur Disposition. Aber das verhindert nicht, dass die EU-Kommission sich step by step daran macht, ihr ein Stückchen näherzukommen. In Zusammenarbeit mit der EZB begann dies mit der Abschaffung hoher Euro-Noten (wie z. B. dem 500-Euro-Schein). Der nächste Schritt soll jetzt im Kampf gegen die Geldwäsche folgen.

Ein ganzes Maßnahmenbündel soll künftig nach den Vorstellungen der EU-Kommission verhindern, dass Milliardenbeträge aus kriminellen Geschäften in die reguläre Wirtschaft eingespeist werden. So will die EU-Kommission eine Obergrenze von 10.000 Euro für Zahlungen mit Bargeld einführen und eine neue Überwachungsbehörde installieren. Auch Kryptowährungen wie der Bitcoin sollen stärker reglementiert werden, wie Brüssel am Dienstag mitteilte. Mit den Änderungen werden Übertragungen von Krypto-Assets wie Bitcoin vollständig rückverfolgbar sein und so ermöglicht, Verwendung für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern und aufzudecken. Darüber hinaus wird die Bereitstellung anonymer Krypto-Asset-Wallets verboten, so wie anonyme Bankkonten bereits verboten sind.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, unterstützt zwar den Kampf der EU-Kommission gegen die Geldwäsche, hält aber nichts von Bargeldobergrenzen. Er bringt es auf die Formel: „Geldwäsche bekämpfen, nicht Bargeld diskreditieren!“ Die Bekämpfung von Geldwäsche in der EU, konzidiert er, „krankt an einem uneinheitlichen Regelwerk und mangelhaften Vollzug. Beides muss dringend angegangen werden. Die Kommissionsvorschläge sind ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.“ Ferber sieht den Vorschlag, eine eigenständige Anti-Geldwäschebehörde einzurichten, positiv: „Es gibt bei der Geldwäscheaufsicht in der EU massive Koordinierungsprobleme, das gilt sowohl national als auch länderübergreifend. Die Lösung für dieses Problem muss eine eigenständige EU-Behörde sein, die echte eigene Ermittlungsbefugnisse hat.“ Das bisherige Modell einer bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) angesiedelten Geldwäscheaufsicht habe sich nicht bewährtDie Erfahrung habe gezeigt,  „dass die Geldwäscheaufsicht bei der europäischen Bankenaufsichtsbehörde nicht gut aufgehoben ist. Ihr mangelt es schlichtweg an der nötigen Unabhängigkeit und den Durchgriffsrechten. Damit ist die EBA bislang leider ein zahnloser Tiger geblieben.“

Kein Verständnis hat Ferber jedoch dafür, dass die EU-Kommission den Kampf gegen Geldwäsche mit einer Bargeldobergrenze verbinden will. Kritisch bewertet er deshalb den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine einheitliche Obergrenze für Bargeldzahlungen einführen zu wollen: „Eine europaweit einheitliche Bargeldobergrenze braucht es nicht. Nicht jeder Bargeldkauf ist ein Geldwäscheverdachtsfall und man kann auch mit niederschwelligeren Methoden gegen Geldwäsche vorgehen. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass es die Kommission eigentlich aufs Bargeld abgesehen hat.“

Wir können Ferber in seiner Haltung nur bestärken. Wird das vorhandene und zukünftige Instrumentarium zur Geldwäschebekämpfung in allen Mitgliedstaaten der EU konsequent genutzt, braucht es keine zusätzlichen Bargeldobergrenzen. Die EU beschreitet einen gefährlichen Weg, wenn sie gleichzeitig die Einführung eines digitalen Euro und die Einführung von Bargeldobergrenzen vorschlägt. Gerade in Deutschland weckt dies besondere Befürchtungen, letztlich wolle die EU vom Bargeld wegkommen. Und das könnte in der Folge ganz andern Forderungen in Deutschland Auftrieb verschaffen.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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