Montag, 05. Juli 2021

Bundesregierung hat seit August 2019 Beraterverträge über mehr als 715 Millionen Euro vergeben

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Sinn und Zweck der Beauftragung von Beratungsunternehmen durch Bundesministerien wird in regelmäßigen Abständen zwar hinterfragt, an den Zuständen selbst ändert sich aber praktisch nichts. Auch in der laufenden Legislaturperiode kann dies wieder beobachtet werden. So hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Sören Pellmann (Die Linkeerklärt, im Zeitraum vom 1. August 2019 bis zum 15. Mai 2021 seien „durch die Ressorts 1.569 Beraterverträge mit einer Gesamthöhe von 715,7 Mio. Euro abgeschlossen“ worden.

Tatsächlich ist das Auftragsvolumen noch höher, denn weiter heißt es in der Antwort: „Hierbei konnten seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in der Kürze der Zeit nur Angaben für 2019 übermittelt werden.“ Wegen der Kürze der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit könnten „Unsicherheiten bzw. Unschärfen beim Ergebnis der Ressortabfrage nicht ausgeschlossen werden“. Niemand kann ernsthaft verlangen, dass Regierungen auf externen Rat komplett verzichten. Aber ebenso wenig ist es aus Sicht der Steuerzahler akzeptabel, einerseits Ministerien personell permanent aufzurüsten und gleichzeitig in großem Umfang externe Beratungsaufträge zu erteilen. Zumal viele der Beratungsergebnisse letztlich gar nicht umgesetzt werden.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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