Dienstag, 29. Juni 2021

Wirtschaftsrat der CDU warnt vor Obergrenze für Bargeldzahlungen

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Der Wirtschaftsrat der CDU hat sich nach einem Bericht des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) vehement gegen Pläne der EU-Kommission gewandt, für Bargeldzahlungen eine europaweit gültige Obergrenze einzuführen, um damit Geldwäsche zu erschweren. Hintergrund dieser eindringlichen Mahnung sind Überlegungen der EU, mit der Novelle der Geldwäsche-Richtlinie im Juli eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen einzuführen.

EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hatte angekündigt, damit Geldwäsche wirkungsvoller bekämpfen zu wollen. Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU erklärt dagegen gegenüber dem RND: „Eine Bargeld-Obergrenze wäre ein pauschaler und direkter Eingriff in die Freiheit und Privatsphäre der Bürger, ohne dass dem Ziel der Geldwäschebekämpfung gedient wäre.“ Belastbare Studien dazu gebe es nicht. Darauf hatte auch schon der Vorstand der Deutschen BundesbankJohannes Beermann, verwiesen, der diese Pläne ebenfalls ablehnt.

Steiger moniert gegenüber dem RND, die EU verspiele mit derartigen Plänen ihr wichtigstes Gut gegenüber den Bürgern: „Bargeld schützt die Freiheit der Bürger und lebt vom wichtigsten Gut einer Währung: dem Vertrauen.“ Statt mit Verboten zum Nachteil aller Bürger zu reagieren, „sollten EU-Kommission und nationale Behörden die Berge von unerledigten Verdachtsfällen auf Geldwäsche abarbeiten“, fordert er. In Zeiten künstlicher Negativzinsen seien Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, ihre Ersparnisse in Form von Bargeld schützen zu können. „Wenn EU-Kommission und Regierung dem Bargeld als der sichtbarsten und sichersten Form einer Währung den Kampf ansagen, wird das Vertrauen der Bürger in ihre Währung weiter erodieren“, warnt Steiger.

Nach RND-Angaben sind derzeit in 18 von 27 Mitgliedsstaaten Obergrenzen für Barzahlung in Kraft oder in Planung. In Griechenland dürfen nur Beträge bis 500 Euro in bar beglichen werden, in Kroatien liegt das Limit bei 15.000 Euro. In Deutschland gibt es keine Obergrenze.


Verfasst von: markt-intern Verlag | Kommentare (0)

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