Freitag, 11. Juni 2021

Anhörung zur IHK-Gesetzesnovelle im Bundestag offenbart Unkenntnis der Abgeordneten

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Am Montag dieser Woche fand im Deutschen Bundestag im Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Anhörung zur Novelle des IHK-Gesetzes statt. Ziel dieser Novelle aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auszuhebeln. Konkret geht es dabei darum, die den einzelnen IHK-Mitgliedern vom BVerwG zugestandene Möglichkeit, den Austritt ihre IHK aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verlangen zu können, wieder zu nehmen.

Dafür soll der DIHK in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt werden, in dem alle IHKn Pflichtmitglied sein müssen (vgl. unsere Berichte Mi 02/21 und Mi 03/21). Der Pressedienst des Bundestages hat seinerseits zu der Anhörung festgestellt, sie sei von Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden. Mehrheitlich wurde die Novelle begrüßt, es gab aber auch Widerspruch. Leicht kurios wirkt die vom Pressedienst wiedergegebene Wertung der Präsidentin der IHK zu KölnNicole Grünewald, eine Gefahr, dass durch die gesetzliche Neuregelung der DIHK zu einer Stimme des Bundeswirtschaftsministeriums werde, sei nach ihrer Ansicht nicht gegeben: „Wir haben auf Landesebene eine sehr gute Erfahrung mit der Rechtsaufsicht gemacht", sagte sie, laut Pressedient. Klar, alle IHKn machen prima Erfahrungen mit der Rechtsaufsicht, weil die seit Jahren nichts wirklich beaufsichtigt!

Neben dem Bundesverband für freie Kammern (bffk), dessen Bundesgeschäftsführer Kai Boeddinghaus als Experte geladen war, kritisierten auch Gewerkschaftsvertreter und das Mittelstandsinstitut Niedersachsen die geplante Änderung. bffk-Bundesgeschäftsführer Boeddinghaus hat vor allem das fehlende Wissen der Abgeordneten um die Zustände vor Ort irritiert, wie er gegenüber ‘mi’ betont: „Für mich geradezu erschütternd war, mit wie wenig praktischem Wissen über die Realitäten in den IHKn die Abgeordneten über die gesetzlichen Regelungen der IHKn urteilen. Und es ist erschreckend, dass die Abgeordneten so willig sind, sich von eingefleischten Funktionären und/oder bezahlten Sachverständigen (Juristen ebenfalls ohne jede praktische Erfahrung aus dem IHK-Alltag) ihre (Vor-)Urteile und ihr Halbwissen bestätigen lassen.

Trauriger, aber erwartbarer Nachsatz: Gestern um 23.50 Uhr hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet.


Verfasst von: Frank Schweizer-Nürnberg | Kommentare (0)

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