Ratgeber 'Haushaltsnahe Leistungen'
Anders als bei einer vermieteten Wohnung können Sie Aufwendungen für Ihren eigenen Haushalt oder Ihre selbst genutzte Wohnung – egal, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind – im Regelfall steuerlich nicht geltend machen. Eine Ausnahme gibt es aber für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Geregelt sind diese Steuervergünstigungen in § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Was dahinter steckt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie Sie das Finanzamt optimal an Ihren Aufwendungen beteiligen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Aus dem Inhalt des Ratgebers:
- Steuerermäßigungen nach § 35a EStG
- Steuerlich begünstigte Aufwendungen
- Die Wahl des richtigen Zahlungszeitpunkts
- Anspruchsberechtigte Steuerzahler
- Minijob im Privathaushalt
- Geförderte haushaltsnahe Dienstleistungen
- Handwerkerleistungen richtig von der Steuer absetzen
- Berechnungsbogen 'Haushaltsnahe Leistungen 2020' (als Beilage zur Steuererklärung)
- Erfassungshilfe 'Haushaltsnahe Leistungen'
- Wichtige Urteile und anhängige Verfahren beim BFH
- Amtliches Formular der Finanzverwaltung
- Bezugsquelle für das wichtige BMF-Schreiben zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen
Stand: Februar 2021
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