Ratgeber 'Dienstwagen – Tipps für Angestellte und Geschäftsführer'
Für Arbeitnehmer gibt es viele Gründe, einen Wagen des Arbeitgebers zu nutzen: Das können praktische Erwägungen sein, beispielsweise bei Außendienstmitarbeitern. Ein Dienstwagen bindet zudem gute Kräfte ans Unternehmen oder ist eine Alternative zur Gehaltserhöhung. Darf ein solcher Pkw auch für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, handelt es sich um einen sogenannten geldwerten Vorteil. Entsprechend müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber viele Punkte bei der Lohn- bzw. Einkommensteuer beachten.
Allerdings gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die – am besten im Zusammenwirken mit dem Arbeitgeber – in der Praxis auch genutzt werden sollten. So kann der Arbeitnehmer beispielsweise alternativ zur 1-%-Methode ein Fahrtenbuch führen, Zuzahlungen leisten oder der Chef kann die private Nutzung des Autos im Arbeitsvertrag ausschließen. Besonderheiten ergeben sich zudem wegen der steuerlichen Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge.
'markt intern' gibt deshalb im aktualisierten Ratgeber zum Thema 'Dienstwagen' Arbeitnehmern und Geschäftsführern viele wichtige Hinweise, wie sich die Steuerlast senken lässt.
Aus dem Inhalt des Ratgebers:
- Die 1-%-Regelung für Privatfahrten
- Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Zuschlag für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung
- Die Fahrtenbuchmethode
- Wechsel der Berechnungsmethode
- Zuzahlungen des Arbeitnehmers
Stand: September 2020
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