Die Mietpreisbremse 3.0 für Wohnungen

Die Mietpreisdeckelung in 'angespannten Wohnungsmärkten' ist das Steckenpferd der Bundesregierung. Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz wurde im Jahr 2015 die sog. 'Mietpreisbremse' eingeführt. Diese bezweckte u. a. eine Deckelung für Neuvertragsmieten auf 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2019 durch das Mietrechtsanpassungsgesetz verschärft. Mit der Mietpreisbremse 2.0 entfiel das Begründungserfordernis im Rahmen der Rüge des Mieters hinsichtlich der Unzulässigkeit der Miete. Zudem wurde auch der Anteil der auf die Jahresmiete umlagefähigen Modernisierungskosten von 11 % auf 8 % reduziert. Zusätzlich wurde eine Kappungsgrenze ins Gesetz aufgenommen, bei deren Vorliegen von einem 'Herausmodernisieren' des Mieters und damit grundsätzlich einer Schadensersatzverpflichtung des Vermieters auszugehen ist. Weil damit keine Besserung eintrat, verschärfte der Gesetzgeber mit dem zum 1.4.2020 in Kraft getretenen 'Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn' das Rügerecht des Mieters erneut und gewährte den Ländern mehr Spielraum bei ihren Verordnungen.
Unser aktualisierter Ratgeber: 'Mietpreisbremse 3.0 für Wohnungen' (Stand: August 2022) klärt Sie auf, wann und wie die Mietpreisbremse zupackt und welche Sanktionen bei unzulässig hohen Mieten drohen. In welchen Gebieten angespannte Wohnungsmärkte bestehen, legt jede Landesregierung selbst fest. Aktuell haben zwölf Bundesländer die Miethöchstgrenze für Bestandswohnungen eingeführt bzw. die Geltungsdauer für die Mietpreisbremse weiter verlängert.

 Aus dem Inhalt des Ratgebers:

  • Wann greift die Mietpreisbremse?
  • Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?
  • Wann besteht Bestandsschutz für die Vormiete?
  • Wann gilt die Ausnahme für Neubauten?
  • Welche Ausnahmen gelten für modernisierte Wohnungen?
  • Welche Sonderwohnformen sind von der Mietpreisbremse ausgenommen?
  • Welche Ausnahmen bestehen für Staffel- und Indexmieten?
  • Wie werden Kosten für Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt?
  • Welche Auskunftspflichten treffen Vermieter?
  • Verstoß gegen Auskunftspflichten
  • Vereinfachte Rüge
  • Modernisierungs-Mieterhöhung
  • Vereinfachtes Modernisierungsverfahren
  • Missbrauch von Modernisierungsmaßnahmen
  • Geldbußen für 'Herausmodernisierer'
  • Was sagen die Gerichte zur Mietpreisbremse?
  • Verschärfung der Mietpreisbremse 3.0
  • Die 10 wichtigsten Punkte im Überblick

Umfang: 16 Seiten

Autor:

Ass. jur. Michael Niermann war über viele Jahre als Steuerreferent des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) und Geschäftsführer der UNION Deutscher Bahnhofsbetriebe für Immobilienpächter der Deutschen Bundesbahn in beratender Funktion tätig, bevor er in die Redaktion des 'markt intern'-Verlages wechselte. Dort zeichnete er zunächst als Chefredakteur des 'steuertip' Verantwortung und seit 2006 in gleicher Position für die Ausgabe 'immobilien intern'.

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Stand: August 2022