Datenschutz und Werbung

Ab dem 25. Mai 2018 gilt ein verschärftes Datenschutzrecht. Unternehmen müssen dann u.a. ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vorhalten und ihre Kunden schon beim Erstkontakt über Anlass und Umfang der Datenverarbeitung umfassend informieren. Wer sich in einem der zahlreichen gesetzlichen Fallstricke verfängt, riskiert hohe Geldbußen oder behördliche Anordnungen, die bis hin zu einer Untersagung der Geschäftstätigkeit gehen können. In unserem Ratgeber erfahren Unternehmen kurz und bündig, was zu tun ist, um beim Datenschutz und bei eigenen Werbemaßnahmen nicht ins Stolpern zu geraten. Außerdem erhalten Leser Zugang zu Musterdateien, mit deren Hilfe konkrete Umsetzungsschritte vorgenommen werden können.

Aus dem Inhalt des Ratgebers:

  • Worin besteht das neue Datenschutzrecht?
  • Zu welchen Zwecken dürfen Daten verarbeitet werden?
  • Worüber muss informiert, was muss dokumentiert werden?
  • Der alte und neue Königsweg: Die Einwilligung
  • Worauf Sie außerdem achten sollten
  • Weiterführende Links und Rechtsprechung
  • Das Wichtigste auf einen Blick
  • Glossar

Stand: Dezember 2017