HWWI-Direktor Vöpel für Sanktionierung der Steuerverschwendung
markt intern: Herr Prof Dr. Vöpel, unser Verlag hat seine Leser aufgerufen, uns Beispiele für Steuerverschwendung vor Ort zuzusenden. Haben Sie ein Beispiel aus Ihrer Umgebung für uns
Prof. Vöpel: Beispiele gibt es natürlich genügend. Ein großes Thema in Hamburg ist zurzeit die Kostenkalkulation von öffentlichen Großprojekten. Das Beispiel Elbphilharmonie, die zunächst rund 100 Millionen Euro kosten sollte und jetzt mit mehrjähriger Verzögerung voraussichtlich rund 800 Millionen kosten wird, hat das Vertrauen in öffentliche Finanzen und Planung so stark beschädigt, dass die Bevölkerung sich in einem Referendum gegen die Bewerbung Hamburgs um die Ausrichtung Olympischer Sommerspiele im Jahr 2024 ausgesprochen hat. Das zeigt sehr deutlich, wie gefährlich der leichtfertige Umgang mit Steuermitteln sich dann auch auf sehr wichtige öffentliche Projekte auswirkt.
mi: Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat jüngst aufgrund der aktuell niedrigen Benzinpreise eine Sondersteuer auf Benzin wegen der Kosten der europäischen Grenzsicherung ins Gespräch gebracht. Einmal abgesehen davon, dass diese Abgabe weder bei steigenden Benzinpreisen noch bei erfolgter Grenzsicherung je abgeschafft würde, wäre es angesichts solcher Forderungen nicht ein Gebot der Stunde, endlich der Steuerverschwendung massiv zu Leibe zu rücken?
Prof. Vöpel: Das gilt eigentlich immer. Ineffizienzen gibt es natürlich auch in der Privatwirtschaft, aber im öffentlichen Sektor werden diese mit Steuermitteln bezahlt. Im Wettbewerb werden ineffiziente Unternehmen vom Markt bestraft; das geht beim Staat nicht so einfach. Deshalb ist die direkte Kontrolle öffentlicher Finanzen in der Demokratie so wichtig. Der Vorschlag von Schäuble ist schon aus steuersystematischen Gründen abzulehnen, weil hier sachlogisch und ökonomisch unabhängige Motive steuerpolitisch vermengt werden.
mi: Finanzrichter Dr. Michael Balke hat im Interview mit uns bereits im August 2014 die Einführung eines Straftatbestandes gegen Steuerverschwendung gefordert. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?
Prof. Vöpel: Die Frage ist, wann dieser Tatbestand erfüllt ist und inwieweit hier Vorsatz nachweisbar ist. Ein Gesetz kann aber dennoch sinnvoll sein, weil es zumindest krasse Fälle sanktioniert und insoweit präventiv Anreize setzt, Steuerverschwendung zu verhindern. Bislang endet allzuoft die Verantwortung der Politik und Politiker für ihre Taten mit Ablauf der Legislaturperiode. Das setzt natürlich massive Fehlanreize und verzerrt politisches Handeln grundsätzlich zugunsten kurzfristiger und intransparenter Entscheidungen.
mi: Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie als Direktor des HWWI der Steuerverschwendung Herr zu werden?
Prof. Vöpel: Die Digitalisierung bietet mit E-Government wirkungsvolle Instrumente, auch Steuerverschwendung einzudämmen. Diese können potenziell zu stärkerer direkter Beteiligung der Bevölkerung an Entscheidunggen und Prozessen beitragen. Durch größere Transparenz und Demokratisierung der öffentlichen Verwaltung steigt auch deren Effizienz. Die Governance von öffentlichen Projekten, die Definition von Gemeinwohl und die Abstimmung über Großprojkete wird in brüchiger werdenden Gesellschaften ohnehin ein großes Thema der Zukunft.