Altmaier tritt Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen mit Füßen
Ohne großes Aufheben hat das Bundeskabinett am 3. Februar den Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zur Umwandlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags e. V. (DIHK) in die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) verabschiedet. Sollten Bundestag und Bundesrat dem Gesetz ihren Segen geben, wird aus dem privatrechtlichen Verein DIHK eine Körperschaft öffentlichen Rechts (vgl. Mi 02 u. 03/21) mit Pflichtmitgliedschaft aller IHKn. Damit wird eine weitere Pflichtmitgliedschaft eingeführt, die der Masse der kleinen und mittleren Unternehmen außer mehr Bürokratie und hohen Kosten nichts bringen wird. Geradezu zynisch kommentiert das Bundeswirtschaftsministerium diesen Schritt in einer Pressemitteilung:
„Die künftige Bundeskammer bringt Perspektiven aller IHK-Bezirke und damit aller Unternehmen abwägend bei der Vertretung des Gesamtinteresses auf Bundesebene sowie auf europäischer und internationaler Ebene ein.“ Da wagen wir jetzt schon die Prognose, dass keine einzige Stellungnahme erscheinen würde, sollte dieser Anspruch erfüllt werden. Das dort postulierte Gesamtinteresse ist eine reine Fiktion. Allerdings wird die DIHK diese Fiktion mit Leben füllen, aber mit Sicherheit nicht unter Beachtung der Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen. Es wird also weiter darauf hinauslaufen, als betroffenes Unternehmen gegen Stellungnahmen der DIHK, die aus eigenen Pflichtbeiträgen finanziert werden, klagen zu müssen.
Besonders frech ist der Hinweis des Ministeriums, „die Gesetzesänderungen“ trügen „einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Rechnung, das es dem Mitglied einer IHK erlaubt, bei wiederholten kompetenzüberschreitenden Äußerungen der Vertreter des DIHK den Austritt seiner IHK zu verlangen. Sie dienen dazu, das System der Selbstverwaltung und die Interessenswahrnehmung zugunsten von rund vier Millionen meist mittelständischen Unternehmen auf Bundesebene zu erhalten.“ Nur mal zur Erinnerung für alle, die nicht so im Thema sind: Seit 2007 wehrt sich ein Mitglied des Bundesverband für freie Kammern (bffk) gegen Stellungnahmen des DIHK, die seinen unternehmerischen Interessen massiv zuwiderlaufen, ohne dass der DIHK sich je darum gekümmert hätte, welche Aussagen er über die Köpfe der Pflichtmitglieder in den IHKn hinweg machen darf. Zweimal hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, mit diesen und anderen Stellungnahmen des DIHK würden elementare Rechte der Zwangsmitglieder verletzt (vgl. Mi 22/20 u. 01/21). Und jetzt erdreistet sich die Bundesregierung, diese Gesetzesbrüche zu vergolden, indem mit einer neuen öffentlich-rechtlichen Körperschaft ein Organ geschaffen wird, welches „das System der Selbstverwaltung und die Interessenswahrnehmung zugunsten von rund vier Millionen meist mittelständischen Unternehmen auf Bundesebene“ erhalten soll. Wie abgehoben muss man sein, um das festzustellen?
Ganz ohne Widerspruch wird Altmaier sein Vorhaben nicht umsetzen können. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat bereits am 9. Februar eine 29 Fragen umfassende Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu diesem Themenkomplex gestellt. Manche Antwort könnte knifflig werden.
Chefredakteur