Betriebskosten
Gibt es über die Höhe einer Position im Rahmen der Betriebskosten Streit zwischen Mietern und Vermieter, so muss der Vermieter „darlegen und beweisen“ , dass seine Abrechnung „ordnungsgemäß“ ist. Der Mieter muss lediglich nachweisen, dass er die angezweifelte Summe jeweils als Vorschuss gezahlt hat. In dem vom AG Aachen (Urteil vom 6.5.2021, Az. 103 C 131/16) entschiedenen Fall ging es um Gartenpflegearbeiten, die der Vermieter – aus Sicht des Mieter zu überhöhten Preisen – von einer vermietereigenen ausgelagerten GmbH durchführen ließ, anstatt eigenes Personal zu beschäftigen. Weil der Vermieter die Wirtschaftlichkeit seines Tuns nicht darlegen konnte, musste er dem Mieter „überzahlte“ Betriebskosten erstatten.
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