Offenlegung Jahresabschlüsse 2020
Offenlegung Jahresabschlüsse 2020 Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat sich nun doch erweichen lassen und sich nochmals zur Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 geäußert. Danach wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 am 31.12.2021 endet, vor dem 7.3.2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des HGB eingeleitet. Mit dieser Maßnahme sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
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