Anspruch auf rechtliches Gehör
In einem Steuerprozess haben alle Beteiligten ein Recht auf rechtliches Gehör. Demnach haben alle Anspruch darauf, sich vor Erlass einer Entscheidung zu äußern sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten. Darauf dürfe nur verzichtet werden, so der Bundesfinanzhof, wenn „das Beweismittel für die zu ...