Bezahlte religiöse Feiertage — entscheidend ist das Bundesland des Arbeitsorts
„Ich arbeite im Homeoffice in Bayern, mein Arbeitgeber sitzt kurz hinter der Landesgrenze in Hessen. Am 6.1. war ich telefonisch im Homeoffice nicht erreichbar, weil hier in Bayern Heilige Drei Könige und somit gesetzlicher Feiertag war. Nun habe ich einen Anpfiff und die Androhung einer Abmahnung bei einer Wiederholung von meinem ...
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