Keine Hinweispflicht auf drohenden Urlaubsverfall bei langzeitkranken Mitarbeitern

Sie wissen, dass Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind, Ihre Mitarbeiter auf einen drohenden Verfall ihrer Urlaubsansprüche hinzuweisen. Sie müssen ihnen schriftlich mitteilen, wie viele Urlaubstage ihnen zustehen, sie auffordern ihren Urlaub so…