Fahrradkuriere haben Anspruch auf Fahrrad und Smartphone
Setzen Sie in Ihrem Unternehmen Fahrradkuriere (Rider) ein, dann müssen Sie ihnen für ihre Tätigkeit ein Fahrrad und ein Smartphone zur Verfügung stellen, wenn sie ihre Aufträge über eine Smartphone-App erhalten (Bundesarbeitsgericht; Az.: 5 AZR 334/21). Tun Sie das nicht, benachteiligen Sie als Arbeitgeber den Kurier unangemessen, weil ...
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